Herr Strack wollte wissen, ob der Betrag von 100.000 Euro, den die Sparkasse für den Ankauf der Skulptur am Obertorplatz zur Verfügung stelle, übertragbar sei, wenn es in diesem Jahr nicht zum Ankauf komme. Die zweite Frage sei, wer Gelder für kulturelle Zwecke bei der Sparkasse beantragen könne.

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass über die Sparkassenstiftung Gelder für regionale Zwecke zur Verfügung stünden. In dem von Herrn Strack geschilderten Fall gebe es weder einen Antrag noch einen Beschluss. Anträge auf Stiftungsgelder könne jeder Bürger der Stadt Landau, der Stiftungsvorstand entscheide dann darüber.

 

Eine Reihe von Studenten der Universität meldeten sich in der Einwohnerfragestunde zu Wort.

 

Ein Student forderte den Rat auf, gegen die Zweitwohnungssteuer zu stimmen. Den Effekt, den man sich erhoffe, werde man nicht erzielen. Die Personen, die man haben wolle, werde man nicht bekommen.

 

Ein weiterer Student wollte wissen, welche Legitimation es überhaupt für die Einführung der Zweitwohnungssteuer gebe. Das Studieren werde immer teurer und es bestehe die Gefahr einer Zweiklassengesellschaft.

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass man ja bereits Erfahrungen mit der Zweitwohnungssteuer habe. Damals habe man 400.000 Euro zusätzlich eingenommen. Ziel sei es ja, die Steuer gar nicht anzuwenden. Vielmehr sollten die Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Landau hätten, animiert werden, ihren Hauptwohnsitz in Landau anzumelden. Dies bringe der Stadt erhöhte Schlüsselzuweisungen des Landes und damit mehr als die Steuer selbst.

 

Eine Studentin erwiderte, wie der Oberbürgermeister auf die Idee käme, dass Studenten ihren Lebensmittelpunkt in Landau hätten.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass er davon aus gehe, dass der, der ernsthaft studiere auch seinen Lebensmittelpunkt in der Stadt habe. Rechtlich begründet sei die Zweitwohnungssteuer durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Mittlerweile hätten mehr als die Hälfte der rheinland-pfälzischen Studienorte die Zweitwohnungssteuer.

 

Ein Student bestritt, dass die Studenten ihren Lebensmittelpunkt in Landau hätten. Viele seien nur in der Wochenmitte in Landau und würden dann wieder nach Hause fahren. Einschließlich der Semesterferien komme man da niemals auf einen Lebensmittelpunkt in Landau.

 

Der Vorsitzende machte noch mal deutlich, dass die ADD als Aufsichtsbehörde ganz klar die Wiedereinführung der Zweitwohnungssteuer verlange. Er habe als Oberbürgermeister eine Verantwortung für die Stadt und könne nicht einfach auf Einnahmen verzichten.

 

Herr Strack sagte, es sei doch in der Definition eines Lebensmittelpunktes so, dass man mehr als 180 Tage im Jahr an einem Ort wohnen müsse. Das könne man bei den Studenten doch wohl kaum sagen.

 

Der Vorsitzende machte noch mal deutlich, dass es heute erst mal nur um den Grundsatzbeschluss zur Wiedereinführung der Zweitwohnungssteuer im Paket mit einem Begrüßungspaket gehe. Die rechtliche Ausgestaltung erfolge dann mit dem Satzungsbeschluss.

 

Ein Student erwiderte, dass man als Student dann diese Steuer zahlen müsse, weil man sich gar nicht ummelden dürfe.

 

Ein Student ergänzte, dass bei Beamtenfamilien Boni wegfallen würden, wenn man sich ummelde. Die Folge sei, dass sich viele Studenten dann gar nicht erst anmelden würden, was zu einer Kriminalisierung der Studenten führen würde. Dies könne nicht im Sinne der Stadt sein. Man unterstütze auch in einem hohen Maße die Wirtschaft in Landau. Landau lebe von den Studenten. Er finde es eine Unverschämtheit, den Studenten dann so in die Tasche zu greifen.

 

Der Vorsitzende widersprach, dass man den Studenten nicht in die Tasche greife.

 

Ein Student machte deutlich, dass die Zweitwohnungssteuer von ihrem Ursprung her eine Luxussteuer sei. Wie wolle man dies mit Studenten vereinbaren. Wenn es um die Konsolidierung des Haushalts gehe, sollte man doch eher beispielsweise wieder an eine Erhöhung der Gewerbesteuer denken, als es von denen zu holen, die eh kaum etwas hätten.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass man im Haushalt alles ausreize was gehe. Was die Gewerbesteuer betreffe, sei man in Rheinland-Pfalz mit dem Hebesatz ganz an der Spitze. Man könne den Wirtschaftsstandort Landau nicht überreizen.