Die Vorsitzende begrüßte alle Anwesenden und bedankte sich für die rege Teilnahme.

 

Die Vorsitzende verpflichtete die anwesenden Ausschussmitglieder auf die gewissenhafte Erfüllung ihres Amtes gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) unter Verweis auf ihre Rechte nach § 30 Abs. 1 GemO und ihre Pflichten nach §§ 20, 21 und 22 GemO.

 

Es folgte keine weitere Wortmeldung, sodass die Vorsitzende den Tagesordnungspunkt schloss.