Aufgrund seiner Anfrage bei Oberbürgermeister Schlimmer am 21.02.2011 bzgl. der Zahlungskriterien von GEMA-Gebühren für städtische Veranstaltungen, erläuterte der Vorsitzende, sei seitens der Stadt auch der rheinland-pfälzische Städtetag mit eingeschaltet worden.

In 2008 sei zwischen der GEMA und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbänden, bestehend aus dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, ein Gesamtvertrag geschlossen worden. Demnach sei die Stadt und seien somit auch die Stadtteile grundsätzlich GEMA-gebührenpflichtig. Es gäbe nur wenige, klar definierte Ausnahmen. Allerdings erhielten aufgrund des genannten Gesamtvertrages alle dem Städtetag angehörenden Kommunen von der GEMA einen Gesamtnachlass von 20 % auf die jeweils geltenden Regelvergütungssätze für öffentliche Wiedergaben.

Gemäß dem Urheberrechtsgesetz seien nur Veranstaltungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllten, von einer Vergütungspflicht freigestellt.

-          Die Teilnehmer der Veranstaltungen müssten ohne Entgelt zugelassen werden.

-          Ausübende Künstler dürften keine Vergütung erhalten.

-          Es müsse sich um eine Veranstaltung der Jugendhilfe, Sozialhilfe, Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung oder eine Schulveranstaltung handeln.

-          Die Veranstaltung müsse eine soziale oder erzieherische Zweckbestimmung verfolgen.

-          Die Veranstaltung dürfe entsprechend dieser Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sein.

Somit würden ein Neujahrsempfang, eine gemeindliche Ehrung, ein Jubiläum oder einen Tanz in den Mai nicht unter die Ausnahmeregelung fallen.

Seniorennachmittage mit Senioren ab dem 70. Lebensjahr und Schulfeste seien jedoch frei, so der Vorsitzende.

 

Für den „Maitanz“ hätten die GEMA-Gebühr ca. 400 € betragen. Der Vorsitzende werde die Informationen an die Interessengemeinschaft bzw. die Vorsitzenden der Nußdorfer Vereine weitergeben.