Wintershall

Frau Bechtold wollte bei der Wintershall nach dem Sachstand der Bohrmaßnahme nachfragen, doch sie konnte niemanden erreichen. Aus dem Ortsbeirat kam die Information, dass die Beschilderung weg ist und man davon ausgehen kann, dass die Maßnahme wahrscheinlich beendet ist.

 

Herr Schley fragte, ob die Straßenführung während der Bohrmaßnhame mit dem Straßenbauamt abgestimmt war und nimmt Anstoß an dem Schwerlastverkehr. Frau Bechtold bejaht es. Er nimmt an, dass die Maßnahme bestimmt länger bekannt war und stellt die Frage in den Raum, warum der Ortsbeirat keine Kenntnis davon hatte und im Vorfeld eine Information an die Bürger rausging. Es lag weder eine Information der Stadtverwaltung noch von der Firma Wintershall vor.

Herr Herzog sagt, dass es ein Begehungsrecht gibt. Erst auf Nachfrage, warum eine Flutwasserleitung gelegt wurde, gab es eine Information darüber.

Herr Schley bittet, bei solchen Maßnahmen den Ortsbeirat rechtzeitig einzubinden.

 

Schulbusunfall

Frau Bechtold hat mit Herrn Göttel von der Polizei gesprochen. Er teilte ihr mit, dass der Schüler aufgrund seines Alters eine Teilschuld hat und kein Handlungsbedarf für die Verlegung der Bushaltestelle besteht. Er kommt nach Dammheim und schaut sich die Bushaltestelle morgens vor der Schule und mittags nach der Schule an.

Herr Schley sagt, dass seine Einschätzung bitte schriftlich erfolgen soll und dass es sich nicht direkt um eine Verlegung handelt. Herr Herzog gibt an, dass die Gefahrensituation entschärft werden soll.

 

DSL

Es gab eine Anfrage eines Bürgers, der in Dammheim bauen möchte, bezüglich der DSL-Verbindung in Dammheim. Frau Bechtold hat ihn an Herrn Neubecker (Straßenabteilung) verwiesen.

Die Telekom würde diesen Ausbau bei einer Kostenzahlung von 102.000,00 Euro oder 200 Neukunden angehen.

Bedenken sollte man weiterhin, dass es mittlerweile einige technische Neuerungen gebe, die möglicherweise eine Breitbandanbindung in absehbarer Zeit entbehrlich mache.

Ein Telekom-Mitarbeiter stellte die Situation so dar. Das Problem sei die Freigabe der Netze auch an andere Anbieter. Die Telekom nehme kein Geld für die Konkurrenz in die Hand.

 

Bahnübergang am südlichen Ortsausgang

Frau Bechtold liest die Stellungnahme von Herrn Bernhard (Abteilung Straße) vor.

 

Die Gebühren eines Gestattungsvertrages mit der DB Netz betragen 5.000,00 Euro. Dieser ist jedoch sinnlos, so lange die Weiterführung über die K 14 nicht geklärt ist. Eine Überquerungshilfe mit Verschwenkung der Fahrbahn liegen bei ca. 150.000 – 200.000 Euro. Eine Mitführung auf der Fahrbahn, bei der die Fußgänger und Radfahrer auch von den anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden, ist sicherer als eine getrennte Führung ohne gesicherte Aufstellfläche und Überquerungsmöglichkeit. Angesichts der schlechten Haushaltslage und anderer notwendiger Maßnahmen steht die Maßnahme in Konkurrenz zu vielen anderen Projekten. Zudem besteht eine sichere Radwegeverbindung in die Stadt entlang der Bahnlinie im Westen.

 

Der Ortsbeirat sieht den Vorschlag der Stadt als Optimallösung an. Er ist jedoch für die kostengünstige Variante, da sie eine wesentliche Verbesserung der Gefahrensituation darstellt.

 

Herr Schley gibt an, dass es sich dort um ein brach liegendes Bahngrundstück mit Eisenstücken handelt, obwohl dort noch von einer Bahnlinie gesprochen wird. Er fragt auch, ob das umliegende Andreaskreuz an dieser Stelle, was eine Gefahr darstellt, noch relevant sei, da dort kein Zug mehr fährt.

 

Verbindungsweg Dorfstraße – Waschgasse Fl.Nr. 3836

Der Weg ist städtisch und wird bei Bedarf abgemulcht. Der Ortsbeirat erkennt kein Handlungsbedarf, da der Weg ins Feld führt und es zu öffentlichen Einrichtungen andere Wege gibt.

 

Dienstbarkeitsvertrag

Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung vom 06.09.2011 den Dienstbarkeitsvertrag der Pfalzwerke (Fl. Nr. 3621/2, 3620, 3430/1 zur Kenntnis genommen.

 

Anpassung der Ortsbezirksgrenzen

Frau Bechtold liest das Schreiben von Frau Rudolph (Personal und Organisationsabteilung) vom 13.07.2011 vor.

Die Ortsbezirksgrenzen regeln grundsätzlich die Zuständigkeit der jeweiligen Ortsverwaltung. Die Änderung der Ortsbezirksgrenze bezüglich des Grundstückes Fl.Nr. 3621/1, Gemarkung Dammheim, stellt nur eine Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten dar. Da es sich dort um ein Privatgrundstück handelt, hat die Gemeinde und auch die Ortsverwaltung keinen Einfluss. Die Ortsbezirksgrenze wird durch die Zusammenlegung der Grundstücke lediglich an die jetzige Grundstücksgrenze angepasst. Nach gängiger Praxis werden die Landauer Straßen, die hauptsächlich in der Gemarkung und im Ortsbezirk liegen einheitlich behandelt. Das Gelände im südlichen Teil des Rodenwegs liegt im Ortsbezirk Landau. Die Privatgrundstücke nördlich des Weges liegen in den Ortsbezirken Landau, (früher) Nussdorf und Dammheim. Nussdorf hat die Änderung bereits gebilligt. Die Änderung der Ortsbezirksgrenzen wirkt sich somit in keiner Weise auf die Zuständigkeit des Ortsteils aus. Der Ortsteil Dammheim war und wird davon nicht beeinträchtigt.

 

Laut dem Ortsbeirat sind die Unklarheiten nicht beseitigt. Hier handelt es sich nicht nur um das Grundstück der Firma Klein, sondern um eine Vielzahl anderer Änderungen. Dem Ortsbeirat ist das Schreiben von Frau Rudolph keine detaillierte Erklärung zum Widerspruch der Änderung aus der 17. Sitzung von 07.06.2011 und fordert eine neue Sitzungsvorlage, nur für das Grundstück 3621 zu erstellen.

Bei Ausgleichsflächen wird von der Stadt konsequent darauf geachtet, dass sie im Ort sein müssen und hier soll hingenommen werden, dass ca. 1000qm Fläche an Landau gehen.

Der Ortsbeirat bezieht sich auf den letzten, fristgerechten, Aufschub.

 

Spielplatz

Der Zaun als Abgrenzung zur Straße sollte bereits im Frühling 2011 angebracht werden. Die Vorsitzende schickte per Mail eine Sachstandsanfrage an Frau Klein vom Umweltamt. Frau Klein antwortete, dass dringende Ausschreibungen vorgezogen werden mussten und diese Ausschreibung in der Warteschleife ist. Frau Bechtold sprach diesbezüglich mit Herrn Specht, der zusagte, dass der Zaun im Haushaltsjahr 2011 bleibt, selbst wenn er erst später angebracht würde.