Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

die in Anlage beigefügte „Zweckvereinbarung über die Durchführung von Verfahren des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau (EWL), Anstalt des öffentlichen Rechts, nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten durch die Stadt Landau in der Pfalz“ nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde abzuschließen. Die Verwaltung wird ermächtigt, mögliche noch von der Genehmigungsbehörde ADD geforderte redaktionelle Änderungen umzusetzen.

 

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 30. August 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: