Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Straßenoberflächenentwässerung ist als beitragspflichtige Teileinrichtung für     

    die Straßen

 

    Franz-von-Sickingen-Straße

    Hohenstaufenstraße

    Kohl-Larsen-Straße

    Rietburgstraße

    Röntgenstraße

    Sauerbruchstraße

    Scharfeneckstraße

   

    abzurechnen.

 

2.Aufgrund der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Erhebung einmaliger Beiträge    

  für öffentliche Verkehrsanlagen sowie der §§ 2, 7 und 10 KAG werden für die Erheb- 

  ung von Ausbaubeiträgen folgende Abrechnungsgebiete festgelegt und der Anteil,

  den die Stadt Landau in der Pfalz übernimmt, wie folgt festgesetzt:

 

 

2.1 Abrechnungsgebiete

 

 

Abrechnungsgebiet 1: Franz-von-Sickingen-Straße  ( zwischen Arzheimer Straße und

       Lindelbrunnstraße )

 

Abrechnungsgebiet 2: Hohenstaufenstraße ( zwischen Am Jagdstock u. Ebernburg-

                                                                           straße )

 

Abrechnungsgebiet 3:  Kohl-Larsen-Straße

 

Abrechnungsgebiet 4:  Rietburgstraße ( zwischen Hardenburgstraße u. Anwesen

                                                                   Kropsburgstraße 9)

 

 

 

 

 

 

Abrechnungsgebiet 5:  Röntgenstraße ( von  Wollmesheimer Straße bis Lazarettstraße )

                                                                                                          

Abrechnungsgebiet 6:  Sauerbruchstraße

 

Abrechnungsgebiet 7:  Scharfeneckstraße ( zwischen Wollmesheimer Straße und

                                                                            Drachenfelsstraße )

 

 

Zum jeweiligen Abrechnungsgebiet gehören die in den beigefügten Lageplänen ge-kennzeichneten Erschließungsanlagen und alle Grundstücke innerhalb der Grenzen der Abrechnungsgebiete.

 

Die Grenzen der Abrechnungsgebiete werden durch die schwarzen Linien im Plan dar-

gestellt. Die Lagepläne mit seinen Eintragungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

2.2 Anteil der Stadt Landau in der Pfalz an den beitragsfähigen Aufwendungen

 

Der Anteil der Stadt Landau in der Pfalz an den beitragsfähigen Aufwendungen für die

einzelnen Abrechnungsgebiete wird wie folgt festgesetzt:

 

Abrechnungsgebiet                    1 - 4 u. 6 - 7                  25 %

 

Abrechnungsgebiet                    5                                  30 %                                       

 

                         

 


Die Ratsmitglieder Dr. Ingenthron und Scharhag waren befangen und nahmen an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 11. November 2009, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: