Sitzung: 15.12.2009 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2
Vorlage: 680/015/2009
Beschlussvorschlag:
1. Die Straßenoberflächenentwässerung ist als beitragspflichtige Teileinrichtung für
die Straßen
Franz-von-Sickingen-Straße
Hohenstaufenstraße
Kohl-Larsen-Straße
Rietburgstraße
Röntgenstraße
Sauerbruchstraße
Scharfeneckstraße
abzurechnen.
2.Aufgrund der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Erhebung einmaliger Beiträge
für öffentliche Verkehrsanlagen sowie der §§ 2, 7 und 10 KAG werden für die Erheb-
ung von Ausbaubeiträgen folgende Abrechnungsgebiete festgelegt und der Anteil,
den die Stadt Landau in der Pfalz übernimmt, wie folgt festgesetzt:
2.1 Abrechnungsgebiete
Abrechnungsgebiet 1: Franz-von-Sickingen-Straße ( zwischen Arzheimer Straße und
Lindelbrunnstraße )
Abrechnungsgebiet 2: Hohenstaufenstraße ( zwischen Am Jagdstock u. Ebernburg-
straße )
Abrechnungsgebiet 3: Kohl-Larsen-Straße
Abrechnungsgebiet 4: Rietburgstraße ( zwischen Hardenburgstraße u. Anwesen
Kropsburgstraße 9)
Abrechnungsgebiet 5: Röntgenstraße ( von Wollmesheimer Straße bis Lazarettstraße )
Abrechnungsgebiet 6: Sauerbruchstraße
Abrechnungsgebiet 7: Scharfeneckstraße ( zwischen Wollmesheimer Straße und
Drachenfelsstraße )
Zum jeweiligen Abrechnungsgebiet gehören die in den beigefügten Lageplänen ge-kennzeichneten Erschließungsanlagen und alle Grundstücke innerhalb der Grenzen der Abrechnungsgebiete.
Die Grenzen der Abrechnungsgebiete werden durch die schwarzen Linien im Plan dar-
gestellt. Die Lagepläne mit seinen Eintragungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.2 Anteil der Stadt Landau in der Pfalz an den
beitragsfähigen Aufwendungen
Der Anteil der Stadt Landau in der Pfalz an den beitragsfähigen Aufwendungen für die
einzelnen Abrechnungsgebiete wird wie folgt festgesetzt:
Abrechnungsgebiet 1 - 4 u. 6 - 7 25 %
Abrechnungsgebiet 5 30 %
Die Ratsmitglieder Dr. Ingenthron und Scharhag waren
befangen und nahmen an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teil.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 11. November 2009, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: