Sitzung: 27.09.2011 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 600/044/2011
1. Die Erneuerung der
Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenoberflächenentwässerung
sind als beitragspflichtige
Teileinrichtungen der Verkehrsanlage Rheinstraße /
Marienring / Schloßstraße abzurechnen.
Die Verkehrsanlage ist in beiliegendem
Lageplan dargestellt.
2. Der Anteil der
Stadt Landau i.d.Pf. an den beitragsfähigen Aufwendungen
wird mit 25 % festgesetzt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 25. August 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: