Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Die Erneuerung der Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenoberflächenentwässerung

    sind als beitragspflichtige Teileinrichtungen der Verkehrsanlage Rheinstraße /    

    Marienring / Schloßstraße abzurechnen. 

    Die Verkehrsanlage ist in beiliegendem Lageplan dargestellt.

 

2. Der Anteil der Stadt Landau i.d.Pf. an den beitragsfähigen Aufwendungen

    wird mit 25 % festgesetzt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 25. August 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: