Der Vorsitzende begrüßt Herrn Vierling, der das Projekt „Begleiteter Umgang“ der Eltern mit ihren Kindern mit Hilfe einer Powerpoint-Präsentation vorstellt. Eine Ausfertigung wird mit der Niederschrift verschickt.

 

Frau Vogel interessiert, wie schnell die erforderliche Kostenzusage der Stadt zum Betreuten Umgang erfolge. Frau Heyn antwortet, dass dies von der Motivation und der Bereitschaft der Eltern abhänge. Sobald die Eltern den Antrag unterschrieben haben, werde die Kostenzusage i.d.R. innerhalb einer Woche erteilt. Wartezeiten gibt es keine.

Frau Burkhardt fragt nach, was passiere, wenn die Eltern den betreuten Umgang nicht möchten. Herr Eisenstein erklärt, dass bei hochstrittigen Eltern ein Einvernehmen oft schwierig sei. Das Jugendamt versuche zum Wohle der Kinder zu beraten und zu motivieren. In manchen Fällen müsse die Regelung des Umgangs aber an das Familiengericht zurückgegeben werden, das dann eine Entscheidung treffe.

Die Dauer des Verfahrens bei den Familiengerichten sei unterschiedlich und hänge von verschiedenen Faktoren ab.