Sitzung: 27.09.2011 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 600/045/2011
1. Die Straßenbeleuchtung ist als
beitragspflichtige Teileinrichtung der Verkehrsanlage
Staubgasse abzurechnen.
Die Verkehrsanlage ist in beiliegendem
Lageplan dargestellt.
2. Der Anteil der Stadt Landau i.d.Pf. an den beitragsfähigen
Aufwendungen wird mit
25 % festgesetzt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 29. August 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er wies darauf hin, dass der Ortsbeirat Arzheim der Vorlage zugestimmt habe mit der Maßgabe, den Anteil der Stadt Landau mit 35 bis 45 % festzusetzen. Dem könne man im Zuge der Gleichbehandlung nicht entsprechen.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: