Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Die Straßenbeleuchtung ist als beitragspflichtige Teileinrichtung der Verkehrsanlage

    Staubgasse abzurechnen.

    Die Verkehrsanlage ist in beiliegendem Lageplan dargestellt.

 

2. Der Anteil der Stadt Landau i.d.Pf. an den beitragsfähigen Aufwendungen wird mit

    25 % festgesetzt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 29. August 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er wies darauf hin, dass der Ortsbeirat Arzheim der Vorlage zugestimmt habe mit der Maßgabe, den Anteil der Stadt Landau mit 35 bis 45 % festzusetzen. Dem könne man im Zuge der Gleichbehandlung nicht entsprechen.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: