Sitzung: 27.09.2011 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 600/046/2011
1. Die Erneuerung der
Straßenoberflächenentwässerung ist als beitragspflichtige
Teileinrichtung der Verkehrsanlage
Mörzheimer Hauptstraße / Heuchelheimer Straße (L
510) abzurechnen. Die Verkehrsanlage ist im
beiliegenden Lagepan dargestellt.
2. Der Anteil der
Stadt Landau i.d.Pf. an den beitragsfähigen Aufwendungen
wird mit 25 % festgesetzt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 31. August 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er wies darauf hin, dass der Ortsbeirat Mörzheim der Vorlage zugestimmt habe mit der Maßgabe, den Anteil der Stadt Landau mit 35 bis 45 % festzusetzen. Dem könne man im Zuge der Gleichbehandlung nicht entsprechen.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: