Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Die Erneuerung der Straßenoberflächenentwässerung ist als beitragspflichtige  

    Teileinrichtung der Verkehrsanlage Mörzheimer Hauptstraße / Heuchelheimer Straße (L  

    510) abzurechnen. Die Verkehrsanlage ist im beiliegenden Lagepan dargestellt.

 

2. Der Anteil der Stadt Landau i.d.Pf. an den beitragsfähigen Aufwendungen

    wird mit 25 % festgesetzt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 31. August 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er wies darauf hin, dass der Ortsbeirat Mörzheim der Vorlage zugestimmt habe mit der Maßgabe, den Anteil der Stadt Landau mit 35 bis 45 % festzusetzen. Dem könne man im Zuge der Gleichbehandlung nicht entsprechen.

 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: