Sitzung: 28.09.2011 Ortsbeirat Nußdorf
Von Frau Susanne Pfaffmann wurden zum geplanten Sanierungsgebiet mehrere Fragen gestellt, die vom Vorsitzenden beantwortet wurden:
1.
Wie wird der Begriff Sanierungsgebiet
definiert?
Unter einem Sanierungsgebiet versteht man die Ausweisung eines Gebietes
einer Gemeinde oder eines Stadtteils, in dem bei der freiwilligen Durchführung
von Sanierungsmaßnahmen der Gesetzgeber die Projekte in Form einer direkten
Geldgabe und/oder in einer verbesserten Absetzbarkeit der Sanierungskosten von
bis zu 100 % auf 12 Jahre fördert. Bei denkmalgeschützten Gebäuden können evtl.
weitere Förderungen hinzukommen.
2.
Welchen Bereich umfasst das Nußdorfer
Sanierungsgebiet genau?
Dies steht noch nicht fest. Zunächst wurde ein Untersuchungsgebiet
ausgewiesen, welches durchaus größer sein kann, als das letztlich zu
beschließende Sanierungsgebiet. Dieses wird mit dem Mittelpunkt Dorfplatz einen
Teil des Ortskernbereiches umfassen. Die genauen Pläne können später im Stadtbauamt
eingesehen werden.
3.
Außer Vorteilen wird es sicher auch Nachteile
geben. Welche sind dies?
Die Gemeinde könnte ihr Vorkaufsrecht nur dann einsetzen, wenn
Grundstücksflächen zur Verbesserung der örtlichen Infrastruktur (z. B. für
den Bau eines Kindergartens) benötigt würden. Dies ist nicht vorgesehen.
Innerfamiliäre Schenkungen seien bis 500.000 € erlaubt.
Die gesetzlich eingeräumte Kaufpreisprüfung dient zur Ausschaltung von
Immobilienspekulanten. Das Sanierungsrecht erlaubt allerdings dem Stadtrat,
hierauf zu verzichten, wenn mit Spekulationen nicht zu rechnen ist, was für
Nußdorf zutreffen dürfte. In welcher Größenordnung mit dem Kaufpreis nach oben
oder unten vom Bodenrichtwert abgewichen werden kann, ist noch in Erfahrung zu
bringen. Auch die Zahlung von Ausgleichsbeträgen wird sich erübrigen, da
hierfür die Voraussetzungen fehlen.
4.
Wie lange wird das Sanierungsgebiet bestehen?
Dies ist nicht absehbar. Ein kleines Sanierungsgebiet in Godramstein wurde
nach wenigen Sanierungsmaßnahmen nach 25 Jahren wieder aufgelöst.
Ausgleichsbeträge wurden keine erhoben, da infrastrukturell
(Straßenpflasterungen o. ä.) keine werterhöhenden Veränderungen vorgenommen
wurden.
5.
Wie kommt es, dass ein Sanierungsgebiet
gebildet werden soll; von wem stammt die Idee?
Der Stadtrat beschloss für die Stadtdörfer anstelle der Erstellung von
Dorfentwicklungsplänen die Ausweisung von Sanierungsgebieten.
Mit dem Stadtratsbeschluss im Jahre 2010 begann die Planungsarbeit.
6.
Besteht eine Auskunftspflicht der Einwohner
gegenüber der Verwaltung?
Das Gesetz schreibt eine Auskunftspflicht gegenüber der Daten erhebenden
Verwaltung vor. Inzwischen sind rund 70 Personen befragt worden. Termine zu
weiteren Befragungen werden noch bekannt gegeben.
7.
Kann jemand auf Wunsch vom Sanierungsgebiet
ausgeschlossen werden?
Jeder kann Widerspruch gegen die Ausweisung einlegen. Dabei kann auch über
einen Ausschluss entschieden werden.
8.
Wie erfahren wir, dass das Sanierungsgebiet
beschlossen wurde und in welchem Zeitraum Widerspruch eingelegt werden
kann?
Dies werde rechtzeitig bekannt gegeben.
9.
Welche Rolle spielt Herr Holch?
Herr Holch spielt keine Rolle, da ihm das Träber-Haus am Dorfplatz nicht
gehört. Eigentümer ist die Interessengemeinschaft der Nußdorfer Vereine. Herr
Holch bekundet lediglich Interesse an diesem Haus, um gemeinsam mit einem
Investor unter Einbeziehung von Teilen der Hausfront darin Ferienwohnungen zu
bauen. Weil das Gebäude nicht unter Denkmalschutz gestellt wurde, möchte er
dann die Fördermöglichkeiten in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet nutzen.
Den anschließenden Wunsch der Einwohnerin, der Vorsitzende möge ihre Notizen unterschriftlich bestätigen, lehnte dieser ab.