Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.            Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau-Godramstein nördlich der Straße „In der Plöck“, östlich der Adolf-Kessler-Straße, südlich des Gebäudes Adolf-Kessler-Straße Nr. 1 und westlich des Friedhofs Godramstein wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan GS4 „2. Teiländerung“ aufgestellt.

 

2.            Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der in der Begründung dargestellten Planungsziele vorzunehmen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 15. September 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: