Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat erteilt die Zustimmung zur Änderung der Zweckvereinbarung vom 09.04.1992 (in Kraft seit 01.09.1992) in der Fassung der Änderung vom 23.02.1995 zwischen dem Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz über die gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben der Kraftfahrzeugzulassungsstelle entsprechend dem beigefügten Entwurf.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Ordnungsabteilung vom 16. September 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: