Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Erneuerung der Straßenoberflächenentwässerung ist als beitragspflichtige Teileinrichtung der Verkehrsanlage Horstraße (östl. Teil, K5)

abzurechnen. Die Verkehrsanlage ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

 

Der Anteil der Stadt Landau i.d.Pf. an den beitragsfähigen Aufwendungen

wird mit 25 % festgesetzt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 26. September 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: