Sitzung: 08.11.2011 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 600/047/2011
Die Erneuerung der
Straßenoberflächenentwässerung ist als beitragspflichtige Teileinrichtung der
Verkehrsanlage Horstraße (östl. Teil, K5)
abzurechnen. Die
Verkehrsanlage ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Der Anteil der Stadt
Landau i.d.Pf. an den beitragsfähigen Aufwendungen
wird mit 25 % festgesetzt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 26. September 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: