Sitzung: 18.10.2011 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1
Vorlage: 860/108/2011
Beschlussvorschlag:
1.
Die im Rahmen der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 12.
Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 vom April 2011 werden entsprechend
den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom September 2010, dargelegt in der
als Anlage 3 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Die im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 12. Teiländerung des
Flächennutzungsplanes 2010 vom April 2011 werden entsprechend den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom September 2011, dargelegt in der als
Anlage 2 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Die 12. Teiländerung
des Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Landau in der Pfalz (Parallelverfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes "Konversion Landau-Süd/Landesgartenschau") (Anlage 1)
einschließlich der Begründung und Planteil in der Fassung von September 2011
wird als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt.
4.
Die Projektabteilung Landesgartenschau wird
beauftragt, den zweiten Entwurf 12. Teiländerung des
Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Landau in der Pfalz in der Fassung
vom September 2011 mit Begründung und Planteil gemäß § 4a Abs. 3 Satz1 BauGB erneut öffentlich
auszulegen.
Der Vorsitzende erläuterte kurz die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau vom 06.10.2011, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Da die Sitzungsvorlagen aus TOP 3 und 4 der öffentlichen Sitzung sehr eng zusammenhängen, wurden sie gemeinsam beraten, jedoch getrennt voneinander abgestimmt.
Der Bauausschuss beschloss mehrheitlich, bei einer Gegenstimme, nachgenannten Beschlussvorschlag:
