Der Vorsitzende begrüßte den zuständigen Dezernenten, Herrn Bürgermeister, Thomas Hirsch, Herrn Stefan Joritz, den Leiter des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung sowie Herrn Gerhard Blumer, Leiter der Friedhofsverwaltung.

 

Die Presse-Information Nr. 449 vom 07. September 2011 war öffentlich ausgelegt.

 

Bürgermeister Hirsch berichtete:

Das OVG Koblenz hat am 18.08.2011 ein 23 Seiten langes Urteil gefällt. Das Verfahren wurde zwischenzeitlich zwei Monate außer Kraft gesetzt. Das Gericht konnte die emotionale Seite in ihre Betrachtungsweise einbeziehen, was von Seiten der Verwaltung nicht möglich war.

 

Bis zur satzungsmäßigen Neuregelung werden folgende Übergangsregelungen für die Felder „rechts“, „Süd“, „Mitte“, „links“ und „Ost“ getroffen:

 

Ø                  Zulassung einfachtiefer Erdbestattungen in Wahlgrabstätten ohne Verwendung einer Grabhülle, sofern ein die Ruhezeit (20 Jahre) übersteigendes Nutzungsrecht vorhanden ist (Ausnahme: Zubettung eines nahen Verwandten, Pacht nur bis zum Ablauf der Ruhezeit möglich)

 

Ø                  Keine Verlängerung auslaufender Nutzungsrechte; nach Ablauf des Nutzungsrechtes Pflege bis zur Sanierung oder Umgestaltung der Flächen gebührenfrei

 

Ø                  Erstattung von drei kostenpflichtigen Grabhüllen

 

Ø                  Bestattung in Tiefgräbern nur in bestimmten Feldern erlaubt (gutacherlich festgestellt) und die Gefährdung der Arbeiter beim Herrichten der Gräber ausgeschlossen ist (nicht in o. g. Feldern)

 

Ø                  Das bisher nicht belegte Feld „Ost“ soll für Bestattungen in Einfach- und Tiefgräbern ertüchtigt werden. Diesbezügliche Planungen werden umgehend angegangen.

 

Weiterhin soll beobachtet werden, ob eine neue Technik es möglich macht den Friedhof vorzeitig zu sanieren. Ortsbeiratsmitglied Scheid möchte, dass die Sanierung des kompletten Queichheimer Friedhofes in der neuen Friedhofssatzung verankert wird.

 

Herr Joritz wird das Ganze ausarbeiten. Danach wird die Vorlage die Gremien durchlaufen und eine Friedhofsatzung wird beschlossen werden.

 

Herr Blumer bat an im Ortsvorsteherbüro eine Sprechstunde abzuhalten, um Fragen der Betroffener zu beantworten.