Straßenbaumaßnahme Staubgasse

Herr Richard Wagner, Anlieger der Staubgasse, trug verärgert vor, dass er nun zum zweiten mal zur Kasse gebeten worden sei. Zunächst aufgrund der Oberflächenentwässerung und nun aufgrund der gesetzten Luxuslampen. Er werde sich in Zukunft bezüglich seines örtlichen Engagements zurückhalten.

 

1. stv. Ortsvorsteher Wind hatte ähnliche Gefühle. Dem Ortsbeirat lag eine Sitzungsvorlage vor, in der vorgesehen war die Anwohner mit einem hohen Anteil zu belasten. Der Ortsbeirat habe darum gebeten die Staubgasse für die Anwohner günstiger zu klassifizieren. Er dachte, dieser Vorschlag sei angenommen worden.

Gem. Ortsbeiratsmitglied Schmitz sollte geprüft werden, ob die Staubgasse in Fallgruppe b hochgestuft werden könne.

 

Ortsbeiratsmitglied Morawietz schilderte kurz den geschichtlichen Hintergrund, wonach es zunächst hieß, dass auf die Anlieger bzgl. des Straßenbelages keine Kosten zu kämen. Für die Versammlung, in der die Kostenfreiheit zugesagt worden sei, liege keine Niederschrift vor. Es gäbe nur Zeugen. Später hieß es, dass dies nicht möglich sei. Der Rechnungshof habe dies beanstandet.

Bezüglich der Kostenumlegung für die Beleuchtung ist die gesetzliche Lage so, dass ein Teil der Kosten vom Anlieger zu tragen ist.

 

Frau Tanja Perozzi, Anliegerin der Staubgasse, befand das Handeln der Stadt unprofessionell. Sie zahlte bereits rund 3000 € und jetzt käme noch die Forderung für die Straßenbeleuchtung hinzu. Sie habe Herrn Mechelke angerufen und um die DIN-Berechnung bzgl. der Ausleuchtung der Staubgasse gebeten. Hierzu halte sich die Verwaltung jedoch zurück. Hätte sie damals gewusst, dass sie die Kosten für die Beleuchtung mittragen muss, hätte sie sich mehr damit befasst.

 

Ortsbeiratsmitglied Klein meinte, dass der Ortsbeirat über die Kostenumlegung bzgl. des Bodenbelages und der Beleuchtung ebenso überrascht sei und befürchte, dass es auch noch weitere solcher Fälle geben könnte.

 

Er sei zwar kein Jurist, aber vom Gefühl her glaube er, dass ein Wiederspruch bei der Beleuchtung mehr Chancen habe, so 1. stv. Ortsvorsteher Wind.

 

Dann wäre es wieder nötig einen Rechtsanwalt einzuschalten, glaubte Frau Perozzi.

 

Ortsbeiratsmitglied Morawietz informierte hierzu, dass es auch möglich sei den Stadtrechtsausschuss miteinzubeziehen.

 

Frau Perozzi forderte den Ortsbeirat auf, zusammen mit den Betroffenen der Stadt Paroli zu bieten.

 

Zunächst sollten die Betroffenen Widerspruch einlegen, da der Ortsbeirat nicht zugestimmt habe, meinte der 1. stv. Ortsvorsteher Wind.

 

Die „Nicht-Zustimmung“ konnte jedoch nicht bestätigt werden.

So meldete sich Ortsbeiratsmitglied Morawietz zu Wort. Der Ortsbeirat habe der Sitzungsvorlage zugestimmt. Aber er war nicht der Klassifizierung der Staubgasse einverstanden.

 

Ortsbeiratsmitglied Klein stellte in den Raum ein Dringlichkeitsantrag aufzunehmen, damit, in Bezug auf die Straßenbeleuchtung, der Fall noch einmal aufgenommen werde.

 

Frau Perozzi informierte noch kurz über die schwierige Informationsgewinnung bzgl. der DIN-Vorschriften und Berechnung zur Ausleuchtung von Straßen.

 

Ortsbeiratsmitglied Heidrich informierte die Anwesenden noch darüber, dass der Rechnungshof die Gemeinde Bornheim (ca. 2004/2006) gerügt habe. Bornheim habe in einem Fall keine Beiträge erhoben, weil sie finanziell über ausreichende Mittel verfügte. So stelle sich die Frage, ob Landau 2006 davon etwas gewusst hat.

 

 

Parkverbot zwischen Grundschule und St.-Georg-Straße

Auf die Frage wer die Versetzung des Parkverbotsschildes angeregt habe, antwortete der Vorsitzende, dass dies der Elternbeirat des Kindergartens war. Der dortige Gehweg sei für die Benutzung mit Kinderwägen und auch für Senioren mit Rollatoren zu eng. Sie müssten auf die Fahrbahn ausweichen.

 

Schuld dafür sei der zu schmale Gehweg, meinte ein Einwohner. Wenn an dieser Stelle ein Halteverbot eingerichtet werde, entstehe eine Rennstrecke mit entspr. Gefahren.

 

Im bereits bestehenden Parkverbot würden Fahrzeuge abgestellt, kritisierte der Vorsitzende. Bei einem Ortstermin mit Herrn Hauck, Abtl. Straße, mussten sie er dies wieder feststellen. Weiter schilderte er den Fall einer Frau mit Kinderwagen, welche auf die Fahrbahn ausweichen musste. Diese Frau schickte ihr zweites Kind auf den sicheren Gehweg zu Laufen. Am Ende der geparkten Fahrzeuge musste sie feststellen, dass ihr Kind ihr auf die gefährlichere Fahrbahn gefolgt ist. Sie hatte durch die Fahrzeuge keine Kontrolle über das Verhalten des auf den Gehweg geschickten Kindes.

 

Die Parksituation sei die eine, der Ausbau der Straße eine andere Sache, so der Vorsitzende.

 

Der Einwohner monierte weiter, dass am Kindergarten selbst der Buchs geschnitten werden müsse. Durch ihn müssten die Eltern ebenfalls auf die Straße ausweichen.

Evtl. wäre es möglich dort von der Kirchengemeinde Land zu kaufen.

 

Eine betroffene Einwohnerin zeigte auf, dass es sich bei einer Gehwegverbreiterung auf 1 m Breite auf einer Länge von ca. 50 m um eine bauliche Maßnahme handle. Die Versetzung des Schildes koste dagegen jedoch nichts.

 

Bei einer Gehwegverbreiterung auf einen Meter würde die Straße zu schmal zum Parken, so Ortsbeiratsmitglied Klein. Dann würden ca. 3 Parkplätze wegfallen. Als er mit seiner Mutter ins Pfarrheim wollte, musste er wegen dreier Autos mitten auf der Fahrbahn laufen. Dies betreffe auch Mütter mit Kindern. Selbst im Neubaugebiet seien Parkplätze Mangelware.

 

Der Einwohner hielt dagegen, dass er nicht aus seinem Hof herausfahren könne. Er habe deshalb bereits einen Unfall gehabt. Er müsse auf der Straße parken.

 

Es sei verständlich, wenn Anwohner vehementer auftreten, doch es handle sich nur um eine Fragestunde und keine Diskussion!, holte Ortsbeiratsmitglied Morawietz die Anwesenden zurück zum Tagesablauf. Die Tagesordnungspunkte 1 und 2 seien zu trennen.

 

Ein weiterer Einwohner brachte die Möglichkeit vor, die Mauer des Kirchengrundstückes zu versetzen. Wenn die Parkplätze wegfallen, seien die Autofahrer erst recht schnell unterwegs.

 

Ortsbeiratsmitglied Schmitz werde, als neues Verwaltungsratsmitglied und zweiter Vorsitzender, dies in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates der Kirche klären.