Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig, die in der Anlage beigefügte „Zweckvereinbarung über die Durchführung von Verfahren des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau (EWL), Anstalt des öffentlichen Rechts, nach den Bestimmungen der geltenden Vollstreckungsgesetze sowie nach dem Zwangsversteigerungsgesetz und der Insolvenzordnung durch die Stadt Landau in der Pfalz“ nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde abzuschließen. Die Verwaltung wird ermächtigt, mögliche noch von der Genehmigungsbehörde ADD geforderte redaktionelle Änderung umzusetzen.

 


Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage.