Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Kirchmer stellt den Haushaltsentwurf 2012 des Jugendamtes mit Hilfe einer Powerpoint-Präsentation vor.

Der Vorsitzende merkt an, dass die Kosten für die geplante Schaffung einer Kindertagesstätte Landau-Süd in der Cornichonstraße nicht abgebildet seien, da die Umsetzung durch die Stadtholding GmbH erfolge. Die Inbetriebnahme der neuen Einrichtung im Laufe des Jahres 2013 werde aber zu einer Erhöhung bei den laufenden Sach- und Personalkosten für Kindertagesstätten beim Jugendamt führen.

 

Frau Burckhardt bittet um kurze Erläuterung zu den neuen gesetzlichen Aufgaben. Herr Eisenstein erklärt, dass durch das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts eine Fallzahl von höchstens 50 festgeschrieben sei und ein regelmäßiger monatlicher Kontakt mit dem Mündel gefordert werde.

Im Rahmen des zweiten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform gebe das Land einen Teil seiner Aufgaben an die Kommunen ab; ab 01.01.2012 sind die Kommunen für die Erteilung der Betriebserlaubnis einer Kindertagesstätte hinsichtlich Bau und Ausstattung zuständig (geteilte Betriebserlaubnis).

Das Bundeskinderschutzgesetz werde  z.Zt. im Vermittlungsausschuss beraten. Es enthalte über 30 Regelungen für Jugendämter, die zu mehr Aufgaben und Verantwortung führen werden.

Herr Thiel verweist auf die Kürzung bei der sozialpädagogischen Schülerhilfe. Herr Eisenstein erläutert, dass im Vorfeld Gespräche mit den Trägern stattgefunden haben. Die Beschränkung auf unbedingt erforderliche gesetzliche Maßnahmen sei leider notwendig.