Herr Kirchmer stellt den Haushaltsentwurf 2012 des Jugendamtes mit
Hilfe einer Powerpoint-Präsentation vor.
Der Vorsitzende merkt an, dass die Kosten für die geplante Schaffung
einer Kindertagesstätte Landau-Süd in der Cornichonstraße nicht abgebildet
seien, da die Umsetzung durch die Stadtholding GmbH erfolge. Die Inbetriebnahme
der neuen Einrichtung im Laufe des Jahres 2013 werde aber zu einer Erhöhung bei
den laufenden Sach- und Personalkosten für Kindertagesstätten beim Jugendamt
führen.
Frau Burckhardt bittet um kurze Erläuterung zu den neuen gesetzlichen
Aufgaben. Herr Eisenstein erklärt, dass durch das Gesetz zur Änderung des
Vormundschafts- und Betreuungsrechts eine Fallzahl von höchstens 50 festgeschrieben
sei und ein regelmäßiger monatlicher Kontakt mit dem Mündel gefordert werde.
Im Rahmen des zweiten Landesgesetzes zur Kommunal- und
Verwaltungsreform gebe das Land einen Teil seiner Aufgaben an die Kommunen ab;
ab 01.01.2012 sind die Kommunen für die Erteilung der Betriebserlaubnis einer
Kindertagesstätte hinsichtlich Bau und Ausstattung zuständig (geteilte
Betriebserlaubnis).
Das Bundeskinderschutzgesetz werde
z.Zt. im Vermittlungsausschuss beraten. Es enthalte über 30 Regelungen
für Jugendämter, die zu mehr Aufgaben und Verantwortung führen werden.
Herr Thiel verweist auf die Kürzung bei der sozialpädagogischen
Schülerhilfe. Herr Eisenstein erläutert, dass im Vorfeld Gespräche mit den
Trägern stattgefunden haben. Die Beschränkung auf unbedingt erforderliche
gesetzliche Maßnahmen sei leider notwendig.