Der Vorsitzende erläuterte die Informationsvorlage des Hauptamtes vom 16. November 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Hintergrund für diese Informationsvorlage war, dem Rat die organisatorischen Verknüpfungen deutlich zu machen, da in der Vergangenheit der Eindruck entstand, dass dies nicht jedem so klar war.

 

Er begrüßte die Herren Schmauder, Wittmann und Eck.

 

Herr Schmauder erläuterte die Abgrenzung des Projekt-Gebietes. Der temporäre Ausführungsbereich der Landesgartenschau findet im Bereich „Wohnpark Am Ebenberg“ statt, welcher dann ab dem Jahr 2015 bebaut wird. Die 3 Organisationsformen Konversion, Bauleitplanung & Infrastruktur sowie Landesgartenschau arbeiten an der Stadtentwicklung Süd. Die Konversion untersteht dem Stadtbauamt, die Bauleitplanung & Infrastruktur und Landesgartenschau unterstehen dem Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau.

 

Herr Wittmann, Projektgruppe Landesgartenschau, berichtet, dass die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK) als Treuhänder für die Stadt tätig ist, um die Maßnahme abzuwickeln. Die Aufgaben des Stadtbauamtes im Rahmen der Konversion sind die Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplanes, die Gestaltungsleitlinien und die Vermarktung der Bestandsgebäude. In engem Kontakt mit dem Stadtbauamt arbeitet der EWL im Bereich der Bauleitplanung. Sie sind für die Infrastrukturmaßnahmen und Bauleitplanung, welche zur Landesgartenschau folgen muss, zuständig. Darüber hinaus haben sie die Projektverwaltung für die bereits laufenden Maßnahmen der Friedrich-Ebert-Straße, Cornichonstraße und die Erschließung der Kaserne. Darüber hinaus liegt bei der EWL die Brücken Ost und Süd, die Erschließung des ehemaligen Güterbahnhofes, der Schienenhaltepunkt Landau Süd, die Park&Ride-Anlage am Hauptbahnhof sowie die Altlasten im Konversionsgelände.

 

Herr Schmauder informiert über die 3. Struktur ist die Landesgartenschau GmbH. Gesellschafter sind die Stadt Landau mit 60 Prozent und die Projektgesellschaft Landesgartenschau Rheinland-Pfalz mit 40 Prozent. In der Gesellschafterversammlung gibt es zwei Vertreter. Für die Stadt Landau ist es Oberbürgermeister Schlimmer und für die Projektgesellschaft ist es der Aufsichtsratsvorsitzender Herr Gutenberger. Die Gesellschaft hat einen klassischen Aufsichtsrat. Es gibt einen Vergabeausschuss, welcher die Auftragsvergabe über 100.000,-- €/Netto vollzieht bzw. beschließt. Die ureigene Aufgabe von der Landesgartenschau ist die Umsetzung und Durchführung der Landesgartenschau vom 17.04. – 19.10.2014. Dazu kommt die Planung und Umsetzung der kompletten Daueranlagen und des Ausstellungsgeländes. Hierzu gehört u.a. der Spiel- und Freizeitcampus, der Aussichtsturm, die Sporthalle, der Quartierpark, die Landschaftsachse, die Kleingartenanlage mit dem interkulturellen Garten. Sie errichten als Leitpunkt für den EWL und die DSK die Entwürfe für den Quartiersplatz und Vorplatz. Sie werden das Ausstellungsgelände errichten und danach den Rückbau. Als Dienstleistung für die EWL pflanzen sie das Straßenbegleitgrün in den Erschließungsstraßen in der Friedrich-Ebert- und Cornichonstraße. Nach der Durchführung der Landesgartenschau wird das komplette Quartiersgelände an die Stadt in eine gemeinnützige Vermögensmasse zurückgegeben.

 

Ratsmitglied Hott dank für die Verdeutlichung. Er informierte über die Sitzung Vorstandssitzung des Büro für Tourismus. Wer den Leiter des Büro für Tourismus, Herr Müller kennt, weiß, dass Fest in Landau mit ihm hervorragend funktionieren. Im Bereich von Frau Hangen liegt eine enge Verbindung mit den Aufgaben des BfT, wie z. B. Ticketing. Damit ein reibungsloser Ablauf gesichert ist, sollten die Personen gut miteinander arbeiten.

 

Herr Schmauder verdeutlichte, dass man auf gutem Weg sei und das Büro für Tourismus involviert sei.

 

Ratsmitglied Ludwig möchte wissen, was mit den Gebäuden im Gleisbogen geschieht, da es sich hier um eine charakteristische Struktur handelt.

 

Herr Schmauder informiert, dass die beiden Gebäude veräußert werden sollen.

 

 

Der Hauptausschuss nimmt die Informationsvorlage zustimmend zur Kenntnis.