Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 3. Januar 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erklärte, dass die UBFL-Stadtratsfraktion der Sitzungsvorlage nicht zustimmen werde. Hier werde der Werkleitung des GML das Recht eingeräumt, Entscheidungen zu treffen. Sie sehr für schnelle Entscheidungen keine Notwendigkeit, da der Werksausschuss recht häufig tage. Mit einer solchen Satzung würden die Ausschüsse entwertet.

 

Ratsmitglied Scheid fragte, warum die vom Werksausschuss erbetene Befristung dieser Satzung bis zur Kommunalwahl fehle.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass man nach der Konstituierung des nächsten Stadtrates ohnehin alle Satzungen auf ihre Notwendigkeit überprüfen werde. Dann könne man dies neu entscheiden.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 38 Ja- und 2 Nein-Stimmen: