Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

1.      Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Queichheim östlich der Kraftgasse, südlich der L 509 und westlich der Autobahn A 65 wird für die Entwicklung eines Gewerbegebietes und der dazugehörige Straßenverläufe und Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan D10 „Gewerbegebiet Froschau“ aufgestellt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der in der Begründung dargestellten Planungsziele durchzuführen.

 


Ratsmitglied Prokop erklärte, dass bei ihm nach § 22 Gemeindeordnung Ausschließungsgründe vorliegen und er daher befangen sei. Er begab sich in den Zuhörerbereich und nahm an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 9. Januar 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 33 Ja,- und 6 Nein-Stimmen: