Sitzung: 14.02.2012 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 610/149/2012
1. Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet
der Gemarkung Queichheim östlich der Kraftgasse, südlich der L 509 und westlich
der Autobahn A 65 wird für die Entwicklung eines Gewerbegebietes und der
dazugehörige Straßenverläufe und Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der
Bebauungsplan D10 „Gewerbegebiet Froschau“ aufgestellt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der in der Begründung
dargestellten Planungsziele durchzuführen.
Ratsmitglied Prokop
erklärte, dass bei ihm nach § 22 Gemeindeordnung Ausschließungsgründe
vorliegen und er daher befangen sei. Er begab sich in den Zuhörerbereich und nahm
an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 9. Januar 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 33 Ja,- und 6 Nein-Stimmen: