Sitzung: 14.02.2012 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/151/2012
1.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen
zur Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C29 A -
Studentenwohnen“ vom September 2011 entsprechend den in der als Anlage 2 beigefügten
Synopse vom Dezember 2011 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C29 A
- Studentenwohnen“ vom September 2011 entsprechend den in der als Anlage 3
beigefügten Synopse vom Dezember 2011 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C29 A -
Studentenwohnen“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise wird
in der Fassung vom Januar 2012 als Satzung beschlossen und die Begründung
einschließlich des vom Vorhabenträger BF Baubetreuung GmbH, Herxheim,
vorgelegten Vorhaben- und Erschließungsplanes gebilligt (Anlage 1).
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Flächennutzungsplan nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 10. Januar 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Ratsmitglied Dr. Blinn erklärte, dass die SPD-Stadtratsfraktion der Sitzungsvorlage zustimmen werde. Es sei gut, dass hier Wohnraum für Studenten geschaffen werde. Der Standort in der Neustadter Straße sei für dieses Wohnheim sehr gut.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: