Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

die Resolution zum Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Schülerbeförderung und zur weiteren Umsetzung der Lehrerbildungsreform

 


Der Vorsitzende verwies auf den vorliegenden Resolutionsentwurf, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er nehme mit dieser Resolution auf, was er aus der Mitte des Rates vernommen habe. Man wolle damit deutlich machen, dass man nicht gewillt sei, dies einfach hinzunehmen. Durch dieses neue Gesetz sei man als Schulstandort für die Südpfalz in besonderer Weise belastet. Zweifellos wäre auch eine andere Lösung denkbar gewesen. Es sei natürlich klar, dass die Landesregierung dieses gerade beschlossene Gesetz nicht wieder zurücknehmen werde. Die zusätzliche jährliche Belastung von 482.000 Euro nehme die gerade beschlossene Entlastung durch den Kommunalen Entschuldungsfonds wieder zu einem Drittel weg. Er habe daher den Ministerpräsidenten angeschrieben und um eine Härtefallregelung gebeten. Diese Resolution solle dies noch einmal unterstreichen. Sicherlich hätte man diese Resolution auch etwas schärfer formulieren können. Wirkungen entfalten Resolutionen aber nur, wenn sie von einer breiten Mehrheit getragen würden. Daher habe man sich auf den vorliegenden Entwurf verständigt, um keine parteipolitische Diskussion zu bekommen. Die Argumentation, auf das MAXX-Ticket hinzuweisen, sei schon befremdlich gewesen.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron hielt das Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Schülerbeförderung für im Kern unterstützenswert. In der Vereinbarung, die das Land und die Kommunalen Spitzenverbände, ausgehandelt hätten, stehe sehr viel Kleingedrucktes. Dies führe zu einer ganzen Reihe von Nachteilen für Landau, insbesondere finanzieller Art. Das Konnexitätsprinzip sei verletzt, da nur Durchschnittswerte aller Kommunen erstattet würden. Konnexität bedeute aber vollständige Kostenerstattung. Ein Vorwurf sei allerdings den kommunalen Spitzenverbänden zu machen. Man müsse sich fragen, was hier verhandelt worden sei. Hier hätten sich die kommunalen Spitzenverbände nicht als Sachwalter kommunaler Interessen erwiesen. Auf eine solche Form der Interessensvertretung könne man verzichten. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes biete Anlass zur Hoffung. Das Land müsse bei der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs unseren Bedürfnissen gerecht werden und auf die Kommunen zugehen. Die Zuordnung der Belastung müsse dem Gebot der Vernunft und der Gerechtigkeit folgen. Daher müsse das Land die Neuordnung des Finanzausgleichs zum Anlass nehmen, die Kommunen finanziell zu stärken.

Man müsse auch erwähnen, dass Landau dem Land für vielfältige finanzielle Unterstützung zu Dank verpflichtet sei. Im konkreten Fall werde aber durch die nicht ausreichende Erstattung die Anstrengung für den Kommunalen Entschuldungsfonds konterkariert. Statt heilsamer Medizin würden hier bittere Pillen verabreicht. Mit der Resolution unterbreite man ja auch einen konkreten Vorschlag an das Land. Ein Härtefallausgleich wäre auch kein einmaliger Vorgang im Land. Er appelliere an das Land, einer durchaus sinnvollen Neuregelung auch eine angemessene finanzielle Ausstattung folgen zu lassen.

Die SPD-Stadtratsfraktion stimme der Resolution zu.

 

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass die CDU-Stadtratsfraktion der Resolution zustimmen werde. Die Resolution schade nicht, ob sie aber nütze sei zweifelhaft. Bereits im Oktober und November hätten die Landrätin des Kreises Südliche Weinstraße und der Landrat des Kreises Germersheim auf dieses Problem öffentlich hingewiesen. Die CDU-Fraktion habe den Oberbürgermeister mit einem Schreiben im Oktober ebenfalls darauf aufmerksam gemacht. Jetzt verschärfe man eine Bitte an den Ministerpräsidenten in einen Appell. Er frage sich schon, warum so spät reagiert worden sei. Die Resolution werde wohl nicht bringen, aber sie schade sicherlich auch nicht.

Man habe sich beim Kommunalen Entschuldungsfonds zusammengerauft und 500.000 Euro Kürzungen durchgesetzt. Jetzt sei mit einem Federstrich alles wieder weg, das tue weh. Es sei hier schon die Frage ob man das hinnehmen müsse. Die CDU-Fraktion bitte um Klärung, ob es eine rechtliche Möglichkeit gebe, im Rahmen des Konnexitätsprinzips diese Mehrkosten einzuklagen. Sollte dies nicht möglich sein, müsse man prüfen ob unsere Vergütung identisch ist mit anderen im Land. Man bitte dann um Prüfung, wie durch eine Neugestaltung der Schülertransportkosten das negative Saldo verringert werden könne. Die Verwaltung solle hierzu eine Aufstellung vorlegen, wie sich die Einnahmen und Ausgaben in den vergangenen 3 Jahren und die Defizite entwickelt haben und um eine Prognose für das Jahr 2012.

 

Ratsmitglied Schröer unterstützte für die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion ebenfalls die Resolution. Im Prinzip werde der Betrag von 714.000 Euro aus der Zuweisung des Bundes für die Grundsicherung abgeschmolzen. Die Resolution sei in jedem Fall gerechtfertigt. Man leiste mit der vorhandenen Schulstruktur auch viel für das Umland.

 

Ratsmitglied Freiermuth bezeichnete das Gesetz als sehr ärgerlich. Dieses Gesetz habe niemand gebraucht. Sicherlich werde der Ministerpräsident sich nicht sofort bewegen, aber dennoch mache die Resolution Sinn und sei unterstützenswert. Man werde aber eine Zeitlang auf diesen Kosten sitzen bleiben. Daher stelle sich die Frage, was man unternehmen könne, um von den hohen Kosten runter zu kommen. Er sehe überhaupt nicht ein, warum das MAXX-Ticket rund um die Uhr gelten müsse. Man könnte das Ticket, das für ein riesiges Gebiet gelte, zeitlich befristen. Letztendlich müsse die Stadt mit dem Ticket auch die Freizeitaktivitäten bezahlen. Daher sollte man versuchen, an diesen Stellschrauben zu drehen. Die FWG-Stadtratsfraktion stimme der Resolution zu.

 

Ratsmitglied Silbernagel war der Auffassung, dass dieses Gesetz ein Schlag ins Gesicht jedes Kommunalpolitikers sei. Dass es eine Resolution gebe, finde er in Ordnung. Man sollte den Oberbürgermeister hierin unterstützen. Man müsse aber etwas tun, damit diese Resolution nicht einfach im Papierkorb verschwinde. Eine Möglichkeit wäre zu prüfen, ob man die Beförderung auch billiger haben könne, in dem man die Schülerbeförderung abkopple vom MAXX-Ticket. Die FDP-Stadtratsfraktion werde der Resolution zustimmen.

 

Ratsmitglied Marquardt erklärte, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien auf eine Schülerbeförderung angewiesen seien. Es könne nicht sein, dass die einen Kinder mit dem Geländewagen zur Schule gebracht werden, während die anderen auf diese Kostenübernahem angewiesen seien. Man müsse doch eigentlich bemüht sein, jungen Menschen den Weg zur Ausbildung zu ermöglichen. Vergessen sollte man auch nicht, dass viele Schüler aus dem Umland auch Geld in Landau lassen würden. Es sei aber absolut notwendig, dass das Land, wenn es Gesetze erlasse die die Kommunen betreffen, es auch bezahle.

Die UBFL-Stadtratsfraktion stimme der Resolution zu.

 

Der Vorsitzende war der Meinung, dass man dies auch mit Hilfe von Einkommensgrenzen hätte regeln können. Aber man habe diese politische Entscheidung zu respektieren. Die Erfahrung mit Resolutionen zeige, dass knappe Mehrheiten nichts bringen und nichts bewirken. Das Gesetz werde nicht verändert werden, daher gehe es um den Härtefallausgleich. Er habe kein Problem damit, zu prüfen ob eine Klage – auch gemeinsam mit den Landkreisen Südliche Weinstraße und Germersheim – gegen das Land möglich sei, wenn dieses den Härtefallausgleich ablehnen. Die Verwaltung werde dies prüfen und im nächsten Hauptausschuss berichten.


Der Stadtrat beschloss eimnstimmig: