Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.      Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau östlich der Luitpoldstraße, südlich der Konrad-Adenauer Realschule Plus und westlich der Fortstraße wird für die Entwicklung eines Wohngebietes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan C 33 „Am Bürgergraben“ aufgestellt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der in der Begründung dargestellten Planungsziele durchzuführen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 16. Februar 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er verwies weiter auf den Antrag der UBFL-Stadtratsfraktion vom 20. Februar 2012, der ebenfalls der Niederschrift beigefügt ist. Die Beratung der beiden Vorlagen erfolge gemeinsam.

Städte würden sich entwickeln und verändern, auch im baulichen Bereich. Man habe versucht, sich gemeinsam auf den Weg zu machen und den Menschen Perspektiven zu zeigen. Der Bürgergraben sei ein attraktives Gebiet. In diesem stadtnahen Gebiet werden  voraussichtlich 10-15 Einzel- oder Reihenhäuser entstehen. Hierfür habe man bereits 116 konkrete Interessensbekundungen. Es werde nach klaren Kriterien im Losverfahren vergeben. Er habe mit dem Präsidenten der Universität, Herrn Professor Heiligenthal gesprochen. Dieser habe ihm mitgeteilt, dass die Universität keinen Bedarf an dieser Fläche habe. Die Universität werde der Entwicklung in diesem Gebiet nicht entgegenstehen.

Man werde dort keine Versteigerung vornehmen, sondern sich an den Bodenrichtwerten orientieren. Alle anderen Spekulationen seien gegenstandslos.

Man müsse diese Einnahmen aus dem Verkauf der Grundstücke generieren, um beispielsweise eine zusätzliche Sporthalle an der Berufsbildenden Schule zu errichten.

 

Ratsmitglied Dr. Migl begründete den Antrag der UBFL-Stadtratsfraktion. Für sie sei dies ein Thema der sozialen Gerechtigkeit, den Menschen dort ihre Heimat zu erhalten. Die aufgezeigten Alternativen entsprächen nicht den Vorstellungen der Bürger. Der Bürgergraben sei ein sehr schönes Gebiet mit gewachsener Struktur. Wenn es diesen Bedarf an Einfamilienhäusern wirklich gebe, dann könne dieser auch andernorts befriedigt werden. Dieses städtische Gebiet sollte weiter erhalten bleiben für preiswerten und bezahlbaren Wohnraum. Dies wäre eine sozialpolitisch gute Entscheidung. Der Rat sollte dafür kämpfen, dass auch Mittel für den sozialen Wohnungsbau abgerufen werden. Hierfür gebe es einen europäischen Sozialfonds. Wenn man Menschen nun umsiedle, gebe dies auch einen Verdrängungswettbewerb, da diese Wohnungen dann nicht anderen sozial Schwachen zur Verfügung stünden. Sie sei auch dagegen, dies jetzt auszuspielen mit Argumenten, dass man dann keine Sporthalle an der Berufsbildenden Schule bekomme. Es gehe hier um eine sozialpolitische Entscheidung.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron hielt das Anliegen der Verwaltung für gerechtfertigt. Die SPD-Stadtratsfraktion werde der Sitzungsvorlage zustimmen. Stadtentwicklung sei ein wichtiger Teil dieser ganzen Operation. Die Gelder, die durch die Grundstücksverkäufe vereinnahmt werden, kämen der gesamten Bevölkerung zugute. Sie würden zielgerichtet eingesetzt und verschwinden nicht im Haushalt.

Man müsse auch fragen, ob der Antrag des UBFL nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung überhaupt gerechtfertigt und zulässig sei. Der Antrag enthalte keinen rechtlich machbaren Deckungsvorschlag. Die SPD-Stadtratsfraktion werde dem Antrag nicht zustimmen.

 

Ratsmitglied Eichhorn erinnerte daran, dass die Bauleitplanung eine Pflichtausgabe der Gemeinde sei. Kernpunkt dabei sei das Abwägungsgebot zwischen öffentlichen und privaten Belangen. Zu den öffentlichen Belangen gehörten beispielsweise die Belange des Umweltschutzes. Abzuwägen seien die berechtigten Interessen der Bewohner des Bürgergrabens, in ihrem angestammten Gebiet bleiben zu können und das ebenso berechtigte Interesse der Stadt, sich weiter zu entwickeln. Die CDU-Stadtratsfraktion sehe hier den Ausschlag zu Gunsten der Stadt. Erfreulicherweise habe die Verwaltung hier einen Umdenkungsprozess durchgemacht und erkannt dass Arrondierungsgebiete zur Abrundung der städtebaulichen Entwicklung durchaus sinnvoll seien.

Den Umzug der verbliebenen drei Mietparteien in durchweg bessere Wohnungen halte man für zumutbar und sozial verträglich. Die Argumentation des UBFL, dass dort eine luxuriöse Bebauung entstehe, sei bewusst provokant gewählt, gehe jedoch am Planungskonzept vorbei. Zudem sei die Thematik bereits im Werksausschuss des GML behandelt worden. Es sei auch kaum vorstellbar, dass europäische-, Bundes oder Landesmittel für die Sanierung des Bürgergrabens fließen, wenn gleichzeitig in der Stadt besserer und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht.

Die CDU-Stadtratsfraktion werde der Sitzungsvorlage zustimmen und den Antrag der UBFL-Stadtratsfraktion ablehnen.

 

Ratsmitglied Schröer erklärte, dass auch die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion den Antrag ablehnen werde. Man habe sich Gedanken gemacht über die Entwicklung in der Stadt Landau. Der Bürgergraben sei eines der letzten Gebiete, das noch entwickelt werden könne. Insgesamt sei es aber notwendig, mit den letzten verbleibenden Flächen nachhaltiger umzugehen. Eines komme aber in Landau eindeutig zu kurz, nämlich preiswerter bezahlbarer Wohnraum. Es sei an der Zeit, sich diesem Problem zu widmen. Wenn die UBFL den Antrag in einen Prüfauftrag zur Schaffung von sozialem Wohnraum umwandeln würde, könnte man dem Antrag zustimmen. Der Sitzungsvorlage werde die Bündnis 90/DieGrünen-Stadtratsfraktion ebenfalls nicht zustimmen.

 

Ratsmitglied Freiermuth konnte die Argumentation der UBFL nicht nachvollziehen. Es müsse die Frage erlaubt sein, ob es gerechter ist, wenn 3 Mietparteien in schlechter Wohnlage bleiben anstatt das wesentlich mehr Menschen dort in neuen Einfamilienhäusern leben können. Zumal für alle bisherigen Mietparteien wesentlich besserer Wohnraum gefunden werde. Man müsse zudem auch die Einnahmen betrachten, die durch den Verkauf der Grundstücke zu erzielen seien. Die FWG-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.

 

Ratsmitglied Silbernagel war der Meinung, dass die Vorlage der Verwaltung absolut zutreffend sei. Stadt und GML bräuchten das Geld und müssten an Einnahmen kommen. Daher müsse das Gelände vermarktet werden. Er sei sich sicher, dass mit den noch dort lebenden Bürgerinnen und Bürgern fair umgegangen werde. Die Umsiedlung könne auch eine Chance für diese Menschen sein. 116 Interessenten für 15 Bauplätze würden zeigen, dass es ein großes Interesse an dem Gelände gebe.

Die FDP-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu und lehne den Antrag der UBFL-Fraktion ab.

 

Ratsmitglied Dr. Migl war der Auffassung, dass heute eine gewisse Weichenstellung für dieses Gebiet erfolge. Es sei ja nicht so, dass nichts geschehen solle, sondern es solle ja auf jeden Fall etwas geschehen dort. Nur eben nicht so, wie es die Verwaltung wolle. Man wolle keine Einfamilienhäuser, sondern eine Sanierung des Gebietes. Daher würde ein Prüfauftrag, wie ihn die Grünen vorschlagen, zu kurz greifen.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 35 Ja-, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung: