Herr Oberbürgermeister Schlimmer begrüßte die Mitglieder des ersten Beirates für Migration und Integration. Er sprach seinen Glückwunsch für die Wahl aus. Die Wahlbeteiligung war gut, was auf eine gute Mobilisierung durch die Listen zurückzuführen sei. Der Beirat habe einen deutlichen Stellenwert im Stadtrat. Er wünschte dem Beirat eine gute Arbeit und mit der Verwaltung eine kollegiale Zusammenarbeit.

 

Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gab es keine.

 

Frau Chillemi Jungmann bat darum, dass Top 5 und 6 der Sitzung Wahl einer Vertreterin/eines Vertreters in den Jugendhilfeausschuss auf die nächste Sitzung verschoben wird, bis dem Antrag zur Änderung der Hauptsatzung bzgl. der Wahl eines Mitgliedes in verschiedene Ausschüsse zugestimmt wurde. Dem wurde zugestimmt.

 

Sodann machte der Vorsitzende die Mitglieder auf ihre Rechte und Pflichten, insbesondere auf die nur durch freie Gewissensüberzeugung bestimmte Amtsausübung (§ 30 Absatz 1 GemO), die Weisungsungebundenheit (§ 30 Absatz 1 GemO), die Schweigepflicht (§ 20 GemO), Treuepflicht (§ 21 GemO) und auf das Mitwirkungsverbot bei Vorliegen von Ausschließungsgründen (§ 22 GemO) aufmerksam.

 

Danach verpflichtete er jedes Mitglied einzeln durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.