Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.  Die Erneuerung der Straßenoberflächenentwässerung in den Straßen

 

-                     Haingeraideweg

-                     Kirchstraße / Spitalgasse

 

 

sind als beitragspflichtige Teileinrichtung dieser Verkehrsanlagen abzurechnen.

Die Verkehrsanlagen sind in den beiliegenden Lageplänen dargestellt.

 

2. Der Anteil der Stadt Landau i.d.Pf. an den beitragsfähigen Aufwendungen

    wird mit 25 % festgesetzt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 22. Februar 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: