Sitzung: 20.03.2012 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 680/037/2012
1. Die Erneuerung der
Straßenoberflächenentwässerung in der Lerchenstraße im Stadtteil
Dammheim
ist als beitragspflichtige Teileinrichtung abzurechnen.
Die Verkehrsanlage ist in dem
beiliegenden Lageplan dargestellt.
2. Der Anteil der Stadt Landau i.d.Pf. an den beitragsfähigen
Aufwendungen
wird mit 25 % festgesetzt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 22. Februar 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: