Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Die Erneuerung der Straßenoberflächenentwässerung in der Lerchenstraße im Stadtteil 

    Dammheim ist als beitragspflichtige Teileinrichtung abzurechnen.  

    Die Verkehrsanlage ist in dem beiliegenden Lageplan dargestellt.

 

2. Der Anteil der Stadt Landau i.d.Pf. an den beitragsfähigen Aufwendungen

    wird mit 25 % festgesetzt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 22. Februar 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: