Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

1. Die Erneuerung der Straßenoberflächenentwässerung in der

    Geißelgasse (K11) – zwischen Lindenbergstraße und der Walsheimer Straße (K11) -

    ist als beitragspflichtige Teileinrichtung abzurechnen. Die Verkehrsanlage ist in dem    

    beiliegenden Lageplan dargestellt.

 

2. Der Anteil der Stadt Landau i.d.Pf. an den beitragsfähigen Aufwendungen

    wird mit 25 % festgesetzt.

 


Ratsmitglied Pfaffmann war gemäß § 22 GemO befangen und nahm an der Beratung und Abstimmung des Tagesordnungspunktes nicht teil.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 22. Februar 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: