Sitzung: 20.03.2012 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 680/038/2012
1. Die Erneuerung der Straßenoberflächenentwässerung in der
Geißelgasse (K11) – zwischen Lindenbergstraße
und der Walsheimer Straße (K11) -
ist als beitragspflichtige
Teileinrichtung abzurechnen. Die Verkehrsanlage ist in dem
beiliegenden Lageplan
dargestellt.
2. Der Anteil der Stadt Landau i.d.Pf. an den beitragsfähigen
Aufwendungen
wird mit 25 % festgesetzt.
Ratsmitglied Pfaffmann
war gemäß § 22 GemO befangen und nahm an der Beratung und Abstimmung des
Tagesordnungspunktes nicht teil.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 22. Februar 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: