Sitzung: 20.03.2012 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 680/039/2012
1. Die Erneuerung der
Straßenoberflächenentwässerung im Bereich der Verkehrsanlage
Landauer Straße ( L 510 ) im Stadtteil
Wollmesheim ist als beitragspflichtige
Teileinrichtung abzurechnen. Die
Verkehrsanlage ist in dem beiliegenden Lageplan
dargestellt.
2. Der Anteil der
Stadt Landau i. d. Pf. an den beitragsfähigen Aufwendungen
wird mit 25 % festgesetzt.
Ratsmitglied Silbernagel
war gemäß § 22 GemO befangen und nahm an der Beratung und Abstimmung des
Tagesordnungspunktes nicht teil.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 22. Februar 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er verwies auf den Antrag des Ortsbeirates Wollemsheim, den städtischen Anteil von 25 auf 30 % zu erhöhen. Die Begründung des Ortsbeirates sei zwar durchaus nachvollziehbar, dennoch sei man zum Entschluss gekommen, dass der Anteil der Stadt bei 25 % bleiben solle.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: