Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

1. Die Erneuerung der Straßenoberflächenentwässerung im Bereich der Verkehrsanlage

    Landauer Straße ( L 510 ) im Stadtteil Wollmesheim ist als beitragspflichtige   

    Teileinrichtung abzurechnen. Die Verkehrsanlage ist in dem beiliegenden Lageplan  

    dargestellt.

 

2. Der Anteil der Stadt Landau i. d. Pf. an den beitragsfähigen Aufwendungen

    wird mit 25 % festgesetzt.

 


Ratsmitglied Silbernagel war gemäß § 22 GemO befangen und nahm an der Beratung und Abstimmung des Tagesordnungspunktes nicht teil.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 22. Februar 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er verwies auf den Antrag des Ortsbeirates Wollemsheim, den städtischen Anteil von 25 auf 30 % zu erhöhen. Die Begründung des Ortsbeirates sei zwar durchaus nachvollziehbar, dennoch sei man zum Entschluss gekommen, dass der Anteil der Stadt bei 25 % bleiben solle.

 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: