Sitzung: 20.03.2012 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 680/040/2012
1. Die Erneuerung der
Straßenoberflächenentwässerung in der Verkehrsanlage
Landwehrstraße -zwischen Maximilianstraße
und Ostbahnstraße- ist als
beitragspflichtige Teileinrichtung
abzurechnen.
Die Verkehrsanlage ist in beiliegendem
Lageplan dargestellt.
2. Anteil der Stadt
Landau i.d.Pf. an den beitragsfähigen Aufwendungen
Der Anteil der Stadt Landau i.d.Pf. an den
beitragsfähigen Aufwendungen
wird mit 25 % festgesetzt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 22. Februar 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: