Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Die Erneuerung der Straßenoberflächenentwässerung in der Verkehrsanlage

    Landwehrstraße -zwischen Maximilianstraße und Ostbahnstraße- ist als  

    beitragspflichtige Teileinrichtung abzurechnen.

    Die Verkehrsanlage ist in beiliegendem Lageplan dargestellt.

 

2. Anteil der Stadt Landau i.d.Pf. an den beitragsfähigen Aufwendungen

    Der Anteil der Stadt Landau i.d.Pf. an den beitragsfähigen Aufwendungen

    wird mit 25 % festgesetzt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 22. Februar 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: