Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Auf Grund § 46 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der jeweils geltenden Fassung wird die Umlegung für das Baugebiet „Gewerbegebiet Froschau“ angeordnet. Der Umlegung liegt der zukünftige Bebauungsplan D 10 „Gewerbegebiet Froschau“ (gem. Bekanntmachung vom 20. Februar 2012) zugrunde.

 

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Vermessungsabteilung vom 7. März 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Doll teilte mit, dass der Ortsbeirat Queichheim die Vorlage bei Stimmengleichheit abgelehnt habe.

 

Ratsmitglied Marquardt erklärte, dass er keinen Bedarf für ein weiteres Gewerbegebiet sehe, zumal das bestehende in D9 gerade einmal zu 54 % vermarktet sei. Mit dem geplanten Kreisel werde auch die Straßenführung keinesfalls verbessert. Die UBFL-Stadtratsfraktion lehne die Sitzungsvorlage ab.

 

Ratsmitglied Ellinghaus war der Auffassung, dass man strukturelle Probleme nicht immer durch weiteres Wachstum lösen könne. Die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion werde der Sitzungsvorlage nicht zustimmen.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 35 Ja- und 7 Nein-Stimmen: