Sitzung: 08.05.2012 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 680/042/2012
- Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung/Straßenoberflächenentwässerung
sind als
beitragspflichtige Teileinrichtungen der
Verkehrsanlage Moltkestraße /
Reduitstraße
abzurechnen.
Die Verkehrsanlage ist in
beiliegendem Lageplan dargestellt.
- Anteil der Stadt Landau in der Pfalz
an den beitragsfähigen Aufwendungen
Der Anteil der Stadt Landau in der
Pfalz an den beitragsfähigen Aufwendungen
wird mit 35 % festgesetzt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 13. März 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: