Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung/Straßenoberflächenentwässerung sind als

      beitragspflichtige Teileinrichtungen der Verkehrsanlage Moltkestraße /

            Reduitstraße abzurechnen.

 

            Die Verkehrsanlage ist in beiliegendem Lageplan dargestellt.

 

  1. Anteil der Stadt Landau in der Pfalz an den beitragsfähigen Aufwendungen

 

            Der Anteil der Stadt Landau in der Pfalz an den beitragsfähigen Aufwendungen

            wird mit 35 % festgesetzt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 13. März 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: