Nachtrag: 23.11.2009 Nummer 2

 

 


Der Vorsitzende verpflichtete die im Sozialausschuss vertretenen Mitglieder aus der Bürgerschaft durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Aufgaben. Er erläuterte dazu die Rechte und Pflichten nach den entsprechenden Vorschriften der Gemeindeordnung.