Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

 

1.             Die Gemeinde stimmt dem „Leitfaden zum Umgang mit Photovoltaikanlagen im Gebiet der Stadt Landau in der Pfalz“ zu.

 

2.             Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis dieses Leitfadens ein Photovoltaikkonzept zu erarbeiten. 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 03.04.2012, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er begrüßte hierzu Frau Schaperdoth von der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung und überließ ihr das Wort.

 

Frau Schaperdoth stellte anhand einer Beamerpräsentation den Leitfaden zum Umgang mit Photovoltaikanlangen vor. Sie nannte zunächst die Ausschlussgebiete wie Naturschutzgebiete, hochwertige Gewerbebetriebe und Flächen, die das Orts- und Landschaftsbild prägen. Oberste Priorität haben Flächen an oder auf Gebäuden. Favorisiert werden Dachflächen in Gewerbe- und Industriegebieten, da diese i.d.R. in Bereichen liegen, die das Stadtbild weniger stark beeinträchtigen. Im baulich vorbelasteten Raum sollen großflächige Photovoltaikanlangen nur auf Siedlungsbrachen und Einrichtungen des Lärmschutzes zugelassen werden. Freiflächephotovoltaikanlagen im Außenbereich sollen – wenn überhaupt - dann nur auf Deponien, Flächen im räumlichen Zusammenhang mit größeren Gewerbeansiedlungen im Außenbereich oder brachliegende, ehemals baulich genutzte Flächen im Außenbereich geschaffen werden.

 

Zum weiteren Vorgehen informierte sie, dass im nächsten Schritt eine Bestandsaufnahme der für Photovoltaikanlagen geeigneten Flächen erarbeitet wird. Zudem müsse die Verwaltung die vorhandenen Bauleitpläne in Hinblick auf die formulierten Zielsetzungen prüfen und ggf. anpassen.

 

Ratsmitglied Herr Scheid fragte im Anschluss an die Präsentation, ob das Konzept bzgl. der Dachflächen auch für die Warmwassererzeugung gelte. Frau Schaperdoth bejahte dies. Herr Kamplade bestätigte, dass die Definition im Rahmen der Konzepterarbeitung präzisiert werde.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn wollte wissen, in welcher Kategorie der Weinbau einzustufen sei.

 

Herr Kamplade erklärte, dass man den Weinbau in keiner der Kategorien unterordnen könnte. Für Photovoltaikanlagen seien die Weinbauflächen quasi ausgeschlossen. Einzige Ausnahme stellen Flächen dar, für die bereits Planrecht besteht. Als Beispiel führte Herr Kamplade eine Fläche am Rodenweg an, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes C10a liegt.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth hielt diese Regelung für sinnvoll. Man sollte jedoch vorsichtig sein und sich mit dem Konzept nicht gleich alle Möglichkeiten verbauen.

 

Herr Hirsch machte darauf aufmerksam, dass es bei dem heutigen Beschluss lediglich um den Leitfaden gehe. Das Konzept mit der Darstellung konkreter Potenzialflächen werde erst im nächsten Schritt erarbeitet. Dann sei ersichtlich, wie hoch das Flächenpotenzial sei.

 

Ratsmitglied Herr Pfaffmann legte ebenfalls großen Wert darauf, dass eine Überstellung von Weinbauflächen mit Photovoltaikmodulen ausgeschlossen werde.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl begrüßte die Erarbeitung des Leitfadens. Für sie war nur unverständlich, warum Photovoltaikanlagen in Reinen Wohngebieten unzulässig seien.

 

Frau Schaperdoth erklärte, dass hier zwischen der Nutzung von Solarenergie zu gewerblichen Zwecken und zum Eigenbedarf unterschieden werden müsse. Die Nutzung von Solarenergie für den Eigenbedarf sei auch auf Dächern in Reinen Wohngebieten zulässig.

 

Herr Kamplade ergänzte, dass bauplanungsrechtliche Regelungen in älteren Bebauungsplänen die Zulässigkeit für Photovoltaikanlangen in reinen Wohngebieten ausschließen und demnach in manchen Fällen anzupassen sind.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Kopf verwies auf die BauGB-Novelle 2011, wonach die Nutzung solarer Strahlungsenergie im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB) in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden privilegiert ist, wenn die Anlage dem Gebäude untergeordnet ist. Für die Privilegierung kommt es nicht darauf an, ob die erzeugte Energie selbst verbraucht oder in das öffentliche Netz eingespeist wird. Auch wies er auf die geplante BauNVO-Novelle 2012 hin, wonach Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an oder auf Dach– und Außenwandflächen auch dann als Nebenanlagen (im reinen Wohngebiet) zulässig sind, wenn die Energie in das öffentliche Netz eingespeist wird.

 

Ratsmitglied Frau Brunner freute sich über diese Regelungen des Leitfadens und auch auf die weitere Zusammenarbeit.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Kopf teilte mit, dass seine Fraktion es nicht mittrage, wenn die Gestaltungssatzung die Einschränkung für Solaranlagen auf Dächern im Innenbereich vorsehe. Wenn der Leitfaden so beschlossen werden soll, dann nur mit dem Vorrang der Solaranlagen im Innenbereich. Er verwies auf die Regelung des Bundes, welche Freiraum für solche Anlagen schaffe. Dies dürfe man sich durch eine Gestaltungssatzung nicht verbauen.

 

Ratsmitglied Herr Prokop erwiderte darauf, dass es jedoch auch nicht „feuer frei“ heißen dürfe.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth bestätigte die Aussagen von Herr Dr. Kopf.

 

Daraufhin verwies Herr Kamplade auf die Seite 2 der Sitzungsvorlage. Hier gehe es um das „Wie“ und nicht um das „Ob“. Die Aussage von Herr Prokop bestätigte er. Zu den Äußerungen von Herr Dr. Kopf erklärte Herr Kamplade, dass zu unterscheiden sei zwischen den Regelungen des Denkmalschutzes als Landesrecht, über das man sich nicht hinwegsetzen könne und der Gestaltungssatzung als gemeindliche Regelung. Die ablehnende Haltung des Bauausschusses gegenüber Einschränkungen von Photovoltaiknutzung im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung ist der Verwaltung bewusst und werde für deren Überarbeitung zur Kenntnis genommen.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Kopf stellte nochmals klar, dass man neben den Einschränkungen vom Denkmalschutz nicht noch zusätzliche benötige.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn wollte wissen, ob noch die Möglichkeit bestehe, im Außenbereich ein Verbot für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Weinbauflächen mit aufzunehmen.

 

Herr Kamplade sagte das Verbot für Photovoltaikanlagen auf Weinbauflächen könne man gerne im Konzept ausdrücklich hervorheben.

 


Der Bauausschuss beschloss einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: