Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Die Erneuerung der Straßenoberflächenentwässerung in den Straßen

 

-                     An den Herrenäckern / An den Thoräckern

-                     Kaffeegasse

 

    sind als beitragspflichtige Teileinrichtung dieser Verkehrsanlagen abzurechnen.

    Die Verkehrsanlagen sind in den beiliegenden Lageplänen dargestellt.

 

2. Der Anteil der Stadt Landau in der Pfalz an den beitragsfähigen Aufwendungen

    wird mit 25 % festgesetzt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 28. März 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: