Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

  1. Es wird beschlossen, dass die Realisierung von Baugemeinschaftsprojekten im Wohnpark Am Ebenberg ermöglicht wird.

Dabei werden alle Arten der Initiativen und rechtlichen Formen von Baugemeinschaften zugelassen.

  1. Für Baugemeinschaftsvorhaben im Wohnpark Am Ebenberg werden gemäß beigefügter Anlage Bauflächen im südwestlichen Bereich bis 31.12.2015 vorgehalten.
  2. Die Stadt Landau in der Pfalz nimmt an der „Aktionswoche Wohnen“ 2012 der Landesregierung Rheinland-Pfalz in der Zeit vom 21. September bis 01. Oktober 2012 teil und nutzt diesen Rahmen für eine Initialveranstaltung zum Thema „Baugemeinschaften im Wohnpark am Ebenberg“.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung von Baugemeinschaftsprojekten zu begleiten und vor Grundstücksverkauf die Ergebnisse der Planung den Gremien der Stadt Landau vorzustellen.

 


Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung und der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 02.05.2012, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Weiter erklärt er den Begriff Baugemeinschaften und wertet ein solches Vergabeverfahren als gutes Zeichen für eine gemischte Entwicklung eines Wohngebietes.

 

Frau Schmidt-Sercander von der Bauordnungsabteilung stellt das Konzept und das geplante Verfahren für Bauen in Baugemeinschaften anhand einer PP-Präsentation dar und erläutert, wie die Vorteile für die Baugemeinschaften und die Ziele des Rahmenplans Konversion Süd in Einklang gebracht werden. Abschließend werden Beispiele aus anderen Städten gezeigt und kurz erläutert.

 

Herr Eichhorn lobt die detailliert ausgearbeitete Sitzungsvorlage. Durch diese Projekte werden Eigeninitiativen angestoßen. Positiv für eine Planungssicherheit wertet er die Grundstücksreservierungen. Er fragt an, ob durch die Kaufpreisbindung bis 2015 finanzielle Einbußen für die Stadt oder den Entwicklungsträger zu erwarten sind.

Die CDU werde der Vorlage zustimmen.

 

Frau Vogler sieht bei diesem Verfahren ebenfalls sehr positive Effekte durch die Bildung eines besonderen sozialen Gefüges in diesem Bereich. Durch die unterschiedlichen Entwicklungsmöglichkeiten im Gesamtgelände vom Investor über Bauträger bis zu den offenen Baugemeinschaften entsteht ein generationenübergreifendes Stadtviertel.

Die SPD werde der Vorlage zustimmen.

 

Frau Brunner sieht das gemeinsame Bauen unterschiedlicher sozialer Strukturen über Mehrgenerationen für notwendig und richtig. Der besondere Vorteil liegt in der weitgehenden Selbstbestimmung des auf den individuellen Bedarf zugeschnittenen Wohnraums.

Die Grünen werden der Vorlage zustimmen.

 

Herr Freiermuth fragt wie viele Wohneinheiten auf den projektierten 7.000m² entstehen können. Er befürchtet, dass aufgrund der Bodenpreise überwiegend finanzkräftige Ältere den Zuschlag erhalten und von Beginn an eine Überalterung in diesem Bereich erfolgt.

 

Herr Kamplade erläutert, dass je nach Interessenlage der Gemeinschaften vom Einzelhaus bis zu Hausgruppen in unterschiedlicher Verdichtung etwa 20, aber auch bis zu 100 Wohneinheiten möglich sind (im verdichteten Geschosswohnungsbau).

 

Grundlage des Kaufpreises wird der Verkehrswert sein, der sich bei etwa 200-250€/m² bewegen wird, so dass auch für junge Menschen bezahlbarer Wohnraum entstehen kann.

 

Die Kaufpreisfestschreibung und Grundstücksreservierung birgt für die Stadt keine großen finanziellen Risiken, da der Verkauf bereits 2014 durchgeführt werden soll und in diesem kurzen Zeitraum keine maßgeblichen Verkehrswertsteigerungen zu erwarten sind.

 

Herr Silbernagel sieht in diesem Verfahren ebenfalls nur Vorteile, weil sich die eigenen Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten zum Wohnraumbedarf des Einzelnen im Zusammenschluss in einer Gruppe besser realisieren lassen.

Die FDP wird der Vorlage zustimmen.

 

Frau Dr. Migl bemängelt, dass die bereitgestellte Fläche zu gering ist und deshalb nicht alle Interessenten bedient werden können und fragt an, in welche Richtung Erweiterungen möglich sind.

Der Kaufpreis müsse auf niedrigem Niveau gehalten werden, um auch sozial Schwächeren eine Chance zu bieten. Weiterhin sollte die Stadt die weitere Prozess-Steuerung übernehmen um unnötige Kosten für die Bauherren zu vermeiden.

Des Weiteren sei die Zeitspanne zwischen Information in der Aktionswoche Ende September und der Bewerbungsfrist bis zum 31.12.2012 viel zu kurz.

 

Der Vorsitzende erwidert, dass sich das Projekt insgesamt rechnen muss und gesetzliche Vorgaben zu beachten sind, deshalb kann es von den Verkehrswerten nicht nach unten abgewichen werden. Der soziale Ausgleich ergibt sich von selbst, da die Größe des Wohnraums und der Freiflächen sich an den finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen ausrichtet und sich dann in der entsprechenden Wohnform findet.

Zunächst sollte man sich nicht in Details verheddern. Das Zeitfenster kann bei entsprechendem Bedarf verändert werden. Sollte eine hohe Nachfrage sein, wären auch zusätzliche Flächen für diese Vergabeform bereit zu stellen.

Die Erfahrungen aus diesem ersten Schritt können dann für Erweiterungen genutzt werden.

 

Die Steuerungen durch die Stadt sollten sich auf die Erstinformation zum Thema, das Zusammenführen der Interessentengruppen mit Architekten / Projektsteuerern und den Bereich Vorabstimmung der Vorhaben beschränken und grundsätzlich nachfrageorientiert sein.

 

 


Die Mitglieder des Bauausschusses beschließen einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: (15 Ja Stimmen)