Sitzung: 15.05.2012 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/165/2012
Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß §
1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur
Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C17 A - Wohn- und
Einrichtungshaus Ehrmann“ vom Februar 2012 entsprechend den in der als Anlage 1
beigefügte Synopse vom April 2012 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan „C17 A - Wohn- und Einrichtungshaus Ehrmann“
einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise wird in der Fassung
vom Februar 2012 zur zweiten Offenlage beschlossen und die Begründung einschließlich
des vom Vorhabenträger, Herrn Horst Ehrmann (Kaufmann), vorgelegten Vorhaben-
und Erschließungsplanes gebilligt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, Herrn Ehrmann
aufzufordern, eine Süd- und Westansicht sowie eine Baubeschreibung zur
geplanten Gebäudeaufstockung einzureichen. Diese werden Gegenstand des
Bebauungsplanes sowie des Durchführungsvertrages.
Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 26.04.2012, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Der Sachverhalt wurde in vorausgegangenen Sitzungen bereits ausführlich behandelt.
Die Mitglieder des Bauausschuss beschließen einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: (15 Ja Stimmen)