Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C17 A - Wohn- und Einrichtungshaus Ehrmann“ vom Februar 2012 entsprechend den in der als Anlage 1 beigefügte Synopse vom April 2012 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.              Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C17 A - Wohn- und Einrichtungshaus Ehrmann“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise wird in der Fassung vom Februar 2012 zur zweiten Offenlage beschlossen und die Begründung einschließlich des vom Vorhabenträger, Herrn Horst Ehrmann (Kaufmann), vorgelegten Vorhaben- und Erschließungsplanes gebilligt.

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, Herrn Ehrmann aufzufordern, eine Süd- und Westansicht sowie eine Baubeschreibung zur geplanten Gebäudeaufstockung einzureichen. Diese werden Gegenstand des Bebauungsplanes sowie des Durchführungsvertrages.

 


Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 26.04.2012, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Der Sachverhalt wurde in vorausgegangenen Sitzungen bereits ausführlich behandelt.

 


 

Die Mitglieder des Bauausschuss beschließen einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: (15 Ja Stimmen)