Beschlussvorschlag:

 

1.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung der II. Teiländerung des Bebauungsplans „GS 4“ vom April 2012 entsprechend den in der als Anlage 2 beigefügten Synopse vom Juli 2012 niedergelegten Abwägungsvorschläge der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung der II. Teiländerung des Bebauungsplans „GS 4“ vom April 2012 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom Juli 2012 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.              Die II. Teiländerung des Bebauungsplans „GS 4“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise wird in der Fassung vom August 2012 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlage 1).

4.              Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 13a BauGB die öffentliche Auslegung (Offenlage) des Entwurfes der II. Teiländerung des Bebauungsplans „GS 4“ einschl. Begründung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 13.09.2012, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Eichhorn erkundigte sich, wie die Firstrichtungen verlaufen dürfen.

 

Herr Kamplade erklärte, dass die Dächer sowohl parallel als auch senkrecht zur Adolf-Kessler-Straße ausgerichtet werden dürfen. Man habe dies bewusst offen gehalten, da man nicht wusste ob es eine Einzel- oder Doppelhausbebauung geben wird. Im Zuge der Grundstücksverkäufe könne man es dann so regeln, damit es zumindest einheitlich aussieht.  


Die Mitglieder des Bauausschusses beschlossen einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: