Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Bebauungsplan C 33 „Am Bürgergraben“ in der Fassung vom Dezember 2012 wird als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes C 33 „Am Bürgergraben“ in der Fassung vom Dezember 2012  mit seinen textlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie seiner Begründung und den zugrunde liegenden Fachgutachten nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 07.01.2013, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Kamplade zeigte ergänzend anhand des Bebauungsplanes die Abgrenzung des Bereiches und einige Eckdaten hierzu. Vorgesehen ist ein reines Wohngebiet mit 10 Einzel- und Doppelhäusern mit einer Grundstücksgröße im Schnitt von ca. 450 m². Er zeigte auch nochmals die Schwedenhäuser im Nordosten des Plangebietes, welche planungsrechtlich gesichert werden sollen. Das Gesamtgrundstück konnte aufgrund artenschutz- und denkmalschutzrechtlicher Belange nicht komplett für bauliche Zwecke ausgenutzt werden.

 

Der Vorsitzende informierte, dass die Grundstücksvergabe per Los erfolgen wird und die Interessentenliste bereits sehr lang ist. Dies werde alles rechtzeitig öffentlich bekanntgemacht.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Leydecker fragte nach der Ausrichtung der Giebel.

 

Herr Kamplade antwortete, dass hierzu keine Vorgaben gemacht wurden. Es kann demnach auch nach Süden ausgerichtet werden.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn fragte, wie man das mit der Versickerung des anfallenden Niederschlagwassers regle, da eine Versicherung im Boden dort nicht möglich erscheint.

 

Herr Bernhard erklärte, dass der Boden im Plangebiet so verdichtet ist, dass das Regenwasser kaum versickern kann. Demnach soll das anfallende Regenwasser der privaten Grundstücke gesammelt und über einen Regenwasserkanal in den Derivationskanal abgeleitet werden. Für das auf der öffentlichen Straße sowie dem Fuß- und Radweg anfallende Niederschlagswasser ist im Zuge der Erschließungsplanung zu prüfen, ob eine Rückhaltung und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers in Mulden möglich ist, oder ob das anfallende Niederschlagswasser ebenfalls in den Regenwasserkanal eingeleitet werden muss.

 

Ratsmitglied Herr Lerch erkundigte sich nach den Kosten der artenschutzrechtlichen Untersuchung.

 

Herr Kamplade teilte mit, dass die Kosten schätzungsweise zwischen 4.000,- und 5.000,- Euro liegen.

 

Ratsmitglied Herr Eisold wollte wissen, wie viel Interessenten es mittlerweile gibt und wann die Bebauung starten könnte.

 

Herr Kamplade erläuterte, dass man die Grundstücksverlosung im Frühjahr (März/April) plane. Bisher haben sich ca. 180 Bewerber gemeldet. Bevor es zur Verlosung kommt, wird man diese jedoch nochmals kontaktieren um sicher zu gehen, dass das Interesse auch weiterhin besteht. Baubeginn für die Erschließungsarbeiten ist im Sommer geplant, so dass man evtl. schon im Herbst mit der Grundstücksbebauung anfangen kann.

 

Ratsmitglied Herr Scharhag fragte ob man hauptsächlich an private Personen vermarkte oder an Investoren.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass die Stadt vermeiden möchte, das gesamte Areal an einen Bauträger zu vermarkten. Er gehe davon aus, dass es hauptsächlich Privatpersonen sind.

 

Ratsmitglied Frau Brunner teilte mit, dass sie der Sitzungsvorlage nicht zustimmen werde, da sie eine Nobelhausbebauung dort nicht für gut empfinde.

 

Der Vorsitzende erwiderte darauf, dass man am Bürgergraben bei diesen Grundstücksgrößen nicht von einer Nobelhausbebauung sprechen kann. Dort werden durchschnittliche Einfamilien- oder Doppelhäuser für den gehobenen Mittelstand entstehen. Für den Sozialwohnungsbau finde man sicher preiswerteres Bauland. Darum bemühe man sich zur Zeit.

 

Ratsmitglied Herr Marquardt bekräftigte die Meinung von Frau Brunner. Dieses Areal sollte dem sozialen Wohnungsbau vorbehalten sein.

 

 


Der Bauausschuss beschloss mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen, nachgenannten Beschlussvorschlag: