Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 13, Enthaltungen: 2

den dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügten Entwurf der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) als Satzung.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht, Ordnung und Umwelt vom 12. Januar 2010, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er schlug vor, den Punkt 6 „Einführung eines Gutscheinheftes“ gemeinsam zu beraten. Von seiner Seite aus werde er sich kurz fassen, denn die Grundsatzdebatte sei bereits bei der Haushaltsdebatte geführt worden. In den Argumenten habe sich ja auch wenig verändert. Die Aufsichtsbehörde verlange angesichts der Haushaltslage die Wiedereinführung der Zweitwohnungssteuer. Letztlich gehe es um eine Steuer, die gar nicht erhoben werden solle. Denn wer sich ummelde und seinen Erstwohnsitz in Landau nehme, müsse die Steuer nicht bezahlen. Es gebe eine Reihe von Ausnahmetatbeständen, die auch in der Satzung klar beschrieben seien.

Das Gutscheinheft sei noch nicht abschließend, man wolle mit einem privaten Anbieter zusammenarbeiten. Allerdings seien uns die Hände gebunden, da die Aufsichtsbehörde klar gemacht habe, dass man das Gutscheinheft nur akzeptieren werde, wenn die Aufwendungen hierfür in engem Rahmen blieben.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf erklärte, dass für die SPD-Stadtratsfraktion die Steuerungswirkung an erster Stelle stehe. Man wolle, dass diese Steuer den Zweck erfülle um den es eigentlich vom Ursprung her gehe. Ursprünglich sei die Zweitwohnungssteuer nämlich als Luxussteuer entstanden. Die SPD wolle positive Anreize setzen, was mit dem Gutscheinheft sicher gelingen werde. Man wolle, dass die Neubürger in Landau freundlich begrüßt würden. Es sei auch wichtig, dass das Gutscheinheft nicht durch die Verwaltung verwaltet werde, sondern von einem professionellen freien Anbieter komme. Die Stadt habe einige gute Angebote in das Gutscheinheft eingebracht, so dass hier auch eine gewisse Werthaltigkeit da sei. In dem Zusammenhang habe es auch mit der Studierendenvertretung Kontakt gegeben. Die Stadt sei sicherlich offen für Vorschläge, was die Stadt noch einbringen könne. Ehrlich gesagt sei ihm bei längerem Nachdenken auch nicht mehr eingefallen was für Studierende interessant sein könnte. Man müsse auch den Finanzrahmen im Blick behalten. Hier gebe es eine klare Direktive der ADD, die uns stark einenge. Das was man in den teils harten Gesprächen erreicht habe, sei ein tragfähiger Kompromiss.

Wichtig sei der SPD gewesen, dass auch einige Ausnahmen in die Satzung aufgenommen worden seien. So entfalle die Steuer, wenn der Zweitwohnsitz das Kinderzimmer im Elternhaus sei. Ebenso bei Wohnungen im Altenheim, bei Betreuungsfällen und bei beruflich bedingten Zweitwohnungen. Alles was rechtlich machbar war, sei auch umgesetzt worden. Die SPD-Stadtratsfraktion werde dem Gesamtpaket aus Zweitwohnungssteuer und Gutscheinheft zustimmen,

 

Ratsmitglied Morio erinnerte daran, dass die Zweitwohnungssteuer bereits 2005 eingeführt und nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz 2007 wieder abgeschafft worden sei. Mittlerweile gebe es nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Rechtssicherheit. Während der sehr kurzen Erhebungszeit habe man mit der Zweitwohnungssteuer sehr gute Erfahrungen gemacht. Man habe durch die hohe Zahl an Ummeldungen von Zweitwohnsitzen zu Erstwohnsitzen höhere Schlüsselzuweisungen erhalten. Die Einführung der Zweitwohnungssteuer eröffne die Möglichkeit die Einnahmenseite zu erhöhen. Rechnen könne man mit jährlichen Mehreinnahmen von 340.000 Euro. Hinzu komme, dass die ADD die Wiedereinführung der Zweitwohnungssteuer für geboten hält. Man sei sicher nicht ADD-hörig, müsse aber auch klar erkennen, dass die ADD ohne die Einführung der Zweitwohnungssteuer den Haushalt nicht genehmigen würde. Der jetzt vorgelegte Satzungsentwurf entspreche den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts, so dass zu erwarten sei dass die Satzung rechtssicher ist. Er entspreche auch den Vorstellungen der CDU-Fraktion. Der CDU-Fraktion wäre es wichtig gewesen, dass Personen die mit Erst- und Zweitwohnsitz in Landau gemeldet sind, von der Steuer befreit sind. Das Rechtsamt habe darauf hingewiesen, dass ein solcher Ausnahmetatbestand nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig wäre. Die CDU-Stadtratsfraktion werde der Zweitwohnungssteuersatzung mehrheitlich zustimmen. Dies gelte auch für Einführung des Gutscheinheftes. Im Zuge der Beratungen zum Gutscheinheft habe es helle Aufregung über die Ausgestaltung des Heftes und die Qualität und Quantität der Angebote. Er halte es für deplaziert, hier über eine Werthaltigkeit des Gutscheinheftes zu reden. Das Gutscheinheft werde nicht werthaltiger, wenn man die Anzahl der Zoogutscheine verdopple. Die CDU-Fraktion sei bei der Ausgestaltung des Gutscheinheftes äußerst leidenschaftslos. Man überlasse die nähere Ausgestaltung der kreativen Verwaltung.

 

Ratsmitglied Ellinghaus machte deutlich, dass die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion die Zweitwohnungssteuer weiterhin ablehne. Die Steuer sei zu bürokratisch und ineffizient. Allein der Umfang der Satzung mache deutlich, was für ein bürokratisches Monstrum man hier habe. Der Murks liege hier schon in der Materie. Das die Steuer ineffizient sei, zeige sich an der Tatsache dass man 25 % der Einnahmen für die Eintreibung brauche. Die Erfahrungen mit der Zweitwohnungssteuer seien beim ersten Versuch gar nicht so positiv gewesen. Damals habe es lediglich 1.480 Neuanmeldungen gegeben. Ergebnis werde sein, dass sich Studierende in Landau gar nicht mehr anmelden werden. Die Alternative sei in seinen Augen auch nicht unbedingt das Gutscheinheft, sondern eine offensive Werbekampagne für einen Hauptwohnsitz.

 

Ratsmitglied Volkhardt erklärte zunächst, dass die FWG-Stadtratsfraktion mehrheitlich der Zweitwohnungssteuersatzung zustimmen werde. Gründe hierfür seien die positiven finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt und die Forderung der ADD zur Wiedereinführung der Steuer. Für die FWG liege der Schwerpunkt der ganzen Sache auf der Erhöhung der Erstwohnsitze. Es wäre für die Zukunft hilfreich bei Grundsatzentscheidungen künftig den Satzungsentwurf gleich mit vorzulegen. Die FWG sehe es aus prinzipiellen Gründen nicht ein, eine Prämie für ein legales Handeln zu geben. Daher werde die FWG-Stadtratsfraktion dem Gutscheinheft nicht zustimmen.

 

Ratsmitglied Silbernagel unterstrich, dass sich die FDP schon bei den Haushaltsberatungen gegen die Steuer gestimmt habe. Folglich werde man heute auch gegen die Zweitwohnungssteuersatzung stimmen. Man könne sich die Zweitwohnungssteuer allenfalls als Luxussteuer in Feriengebieten vorstellen, nicht jedoch in einer Universitätsstadt wie Landau. Die zusätzlichen Ausgaben für ein Gutscheinheft ließen sich mit dem defizitären städtischen Haushalt nicht vereinbaren. Wenn man die aufwändige Gestaltung des Gutscheinheftes betrachte, könne man sich nur schwer vorstellen, dass die von der ADD genehmigten 5.000 Euro ausreichen. Einen Schönheitswettbewerb müsse man hier eigentlich nicht gewinnen. Man schaffe hier eine neue freiwillige Leistung. Wenn man sich das Konzept betrachte, müsse man sagen, dass man sich das ganze auch schön rechnen könne. Der rechnerische Wert allein der städtischen Angebote im Gutscheinheft belaufe sich auf 50 Euro. Dies wären bei 500 Ummeldungen 25.000 Euro an zusätzlichen Kosten. Es wäre hier zu überprüfen, wie die Ausgabe der Gutscheine steuerrechtlich zu bewerten sei. Hinzu komme noch der finanzielle Aufwand für die Verwaltung von rund 45.000 Euro. Der FDP seien diese Beträge zu hoch. Außerdem halte er es für bedenklich, das Gutscheinheft nur für Studierende auszugeben und nicht für alle Neubürger. Die FDP-Stadtratsfraktion lehne daher auch das Gutscheinheft ab. 

 

Ratsmitglied Marquardt sah in der Zweitwohnungssteuer vom Ursprungsgedanken her eine Luxussteuer. Es sei unbestritten, dass man sich verantwortungsbewusst um die Einnahmen im städtischen Haushalt kümmern müsse. Dennoch werde der Kuchen insgesamt nicht größer. Wenn man durch Schlüsselzuweisungen mehr Gelder bekomme, gingen diese anderen Kommunen verloren. Er bezweifle die Höhe der geschätzten Einnahmen, da der bürokratische Aufwand höher sein könnte als angenommen. Dadurch würden dann höhere Kosten entstehen. Fehlendes Geld dürfe nicht bei den Studierenden und ihren Eltern geholt werden. Die Studenten seien ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor für die Stadt, den man nicht verprellen sollte.  Diese Steuer wäre ein Standortnachteil für die Universitätsstadt Landau. Man benötige gut ausgebildete junge Menschen, die soziale Herkunft dürfe da kein Hindernis sein. Eine solche Steuer sei das vollkommen falsche Signal. Die UBFL-Stadtratsfraktion werde der Zweitwohnungssteuer nicht zustimmen.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 29 Ja-, 13 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen: