Zu Los 3 „Quartierspark Wassergarten“ bestehen zwischen dem Landesrechnungshof und der Stadt Landau in der Pfalz unterschiedliche Auffassungen. Der Stadtrat stimmt zu, dass die ausgeschriebene und vergebene Maßnahme zur Ausführung des Loses 3 „Quartierspark Wassergarten“ weitergeführt wird.

Die beteiligten städtischen Stellen und die Landesgartenschau Landau 2014 gGmbH sind nach Prüfung und Abwägung der Beanstandungen des Landesrechnungshofes zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vergabe rechtskonform erfolgt ist.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 20. März 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Nach dem eindeutigen Schreiben von Herrn Staatssekretär Griese erübrige sich Punkt 2 des Beschlussvorschlages. Das Schreiben des Rechnungshofes habe die Verwaltung auf den Plan gerufen. Angesichts von in Rede stehenden Zuschüssen von 760.000 Euro brauche man die Rückendeckung des Landes und des Stadtrates. Man sei der Meinung, dass sowohl das Losverfahren als auch die Art des Vergabeverfahrens korrekt sei. Der Wassergarten sei ein sehr komplexes Werk, das nicht nur während der Landesgartenschau sondern auch darüber hinaus bestehen solle. Deshalb sei es objektiv nachvollziehbar, die Lose nicht getrennt, sondern in einem Schritt europaweit auszuschreiben. Es sei europaweit öffentlich ausgeschrieben worden. Dieses mehrstufige verfahren sei juristisch überprüfbar. Staatssekretär Griese habe in seinem Schreiben wörtlich festgestellt: „ Mein Haus hat die erforderlichen Prüfungen auf Basis der vorliegenden Unterlagen sowie unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit getroffenen Aussagen durchgeführt. Im Ergebnis wird die Auffassung des Landesrechnungshofes hinsichtlich der in Rede stehenden schweren Vergabeverstößen im Zusammenhang mit Los 3 nicht geteilt. Von einer Rückforderung bzw. Kürzung der Zuwendung wird daher abgesehen.“

 

Herr Schmauder erläuterte, dass man die einzelnen Lose der Gewerke überprüft habe. Beim Los 3 sei man sich sicher gewesen, klare Haftungsmöglichkeiten zu schaffen und daher in einem Los auszuschreiben. Man stehe zu der Ausschreibung in einem Los, die nach § 5 der VOB zulässig sei. Die Lose seien europaweit ausgeschrieben worden. Insgesamt sei das Verfahren juristisch begleitet und vorbereitet worden. Das Land habe das Verfahren und die Aufteilung auf die einzelnen Lose bestätigt.

Er wolle nochmal klar stellen, dass das Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen der Korruptionsvorwürfe in Trier eingestellt worden sei.

An dem Verfahren hätten sich 23 Firmen beteiligt, davon hätten 4 Firmen ausgeschlossen werden müssen. Von den verbleibenden 19 Firmen seien 12 Firmen geeignet gewesen. Diese 12 Firmen seien zur Angebotsabgabe aufgefordert worden. Nur eine Firma habe ein Angebot abgegeben. Dies liege wohl auch daran, dass die Auftragsbücher der Firmen derzeit voll seien.

 

Herr Schlösser beschrieb kurz das Vergabeverfahren. Sowohl die Wahl des Vergabeverfahrens als auch die Vorgehensweise seien korrekt. Es sei alles bereits im Vorfeld zur Prüfung vorgelegt worden. Man trage es voll mit.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron bezeichnete die Landesgartenschau und die Konversion Landau-Süd als zwei Herkulesaufgaben, denen man sich stelle. Es sei dies keine Stadtentwicklung, sondern eher schon ein Stadtumbau. Dass der Landesrechnungshof diese große Aufgabe kritisch begleite, sehe er positiv. Landau unternehme erhebliche Anstrengungen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Dies unter dem Druck, unter dem man stehe. Er danke daher allen in der Verwaltung, die enormes leisten würden. Vor lauter Gutachten, Gegengutachten und Stellungnahmen müsse man aufpassen, dass man vor lauter Bäumen nicht den Wald aus den Augen verliere. In der gesamten Entwicklung der Landesgartenschau seien verstärkt Sicherungsmaßnahmen, gerade im Bereich der Auftragsvergaben, eingebaut. Wenn die Bewertungen wie im vorliegenden Fall übereinstimmen, gebe es für ihn keinen Grund, dies anders zu sehen. Wenn man aus lauter Angst Fehler zu machen, gar nicht s mehr mache, dann könne man einpacken. Er sei froh und erleichtert, dass das Land dies ebenso sehe. Das Schreiben des Staatssekretärs zeige, dass man sich auf die Zusagen des Landes verlassen könne. Die Vorgehensweise der Stadt und der Landesgartenschaugesellschaft habe sich als richtig, sachgerecht und begründet erwiesen. Schon der regelmäßige Controllingbericht sei ein Beweis, dass es gut laufe. Der Gedanke, den Landschaftspark mitten in der Umsetzung zu stoppen, halte er für unsinnig. Hier sei der „Point of no return“ längst überschritten.

Er hätte es auch für besser gefunden, wenn eine andere Firma als die bei der Herr Schmauder früher beschäftigt war, den Zuschlag erhalten hätte. Aber es gehe hier nicht um Befindlichkeiten, sondern darum, wer die Maßnahme zuverlässig und zielgerichtet umsetzen könne. Man brauche in Landau keinen zweiten Obertorplatz. Die Kritik des Landesrechnungshofes könne man als gelbe Karte sehen. Die Mannschaft spiele sehr gut zusammen. Am Ende komme es darauf an, dass man das Spiel gewinne. Er habe keinen Zweifel, dass dies so sein werde. Die SPD-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.

 

Ratsmitglied Morio erklärte, dass es der CDU wichtig gewesen sei, eine schriftliche Erklärung eines Regierungsmitgliedes zu haben. In einem Schreiben vom 28. März 2013 an den Oberbürgermeister habe man dringend empfohlen, mit dem Land zu kommunizieren. Im Hauptausschuss habe man die Zustimmung zum Wassergarten von der Stellungnahme des Landes abhängig gemacht. Im Rückblick betrachtet, habe die CDU richtig gehandelt. Er sei froh, dass die verbindliche schriftliche Zusicherung des zuständigen Staatssekretärs vorliege. Für das weitere Vorgehen sei es unerheblich, ob das gewählte Vergabeverfahren rechtmäßig sei oder nicht. Wer am Ende zwischen Stadt und Landesrechnungshof den längeren Atem habe, werde sich zeigen. Wichtig sei nur, dass sich die Schläge unter die Gürtellinie in Grenzen halten. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.

 

Ratsmitglied Schröer empfand die Gründe für die Loseinteilung nachvollziehbar und aus ihrer Sicht auch richtig. Dennoch bleibe ein fader Beigeschmack. Man werde der Sitzungsvorlage zustimmen, da es ohnehin sinnlos wäre, dies rückabzuwickeln. Sie appelliere aber an Herrn Schmauder, die Verpflichtung zu unterschreiben. Dies wäre aus ihrer Sicht der letzte Baustein, um die ganze Sache abzurunden.   

 

Ratsmitglied Dr. Leydecker teilte mit, dass nach diesem Schreiben des Staatssekretärs die FWG-Stadtratsfraktion der Vorlage zustimmen könne.

 

Ratsmitglied Silbernagel war der Auffassung, dass der Landesrechnungshof bei diesem großen Projekt Landesgartenschau sehr genau hinschaue. Die Vorgehensweise hier sei richtig, auch von Seiten der Stadt. Das Vier-Augen-Prinzip sei richtig. Allerdings sei das Schreiben des Landes zeitlich sehr eng bemessen gewesen. Die Unstimmigkeiten seien doch schon länger bekannt gewesen. Hier hätte man schon früher an das Land gehen können. Die FDP-Stadtratsfraktion werde der Sitzungsvorlage dennoch zustimmen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl kritisierte die personelle Verquickung von Herrn Schmauder mit der beauftragten Firma. Die Strukturen, die hier seit Jahren herrschen, seien mißbrauchsanfällig. Daher müsse auch die Position von Herrn Schmauder und diese Interessensverquickung sehr kritisch gesehen werden. Wenn man mit dem Rücken an der Wand stehe, dann sei es ja schon übliches politisches Vorgehen, den Stadtrat um eine erneute Legitimation zu bitten. Die UBFL sei der Auffassung, dass der Landesrechnungshof sehr wohl eine neutrale Position eingenommen habe. Dies im Gegensatz zur Landesregierung, die als Beteiligte an der Landesgartenschau befangen sei. Natürlich begrüße man grundsätzlich den Wassergarten, der auch Infrastrukturmaßnahme sei. Auch der Verzicht auf eine Rückforderung des Zuschusses sei positiv. Dennoch sei es Fakt, dass der Rechnungshof das Vergabeverfahren kritisiere. Der Rücktritt von Herrn Buckenberger aus dem Aufsichtsrat komme ja nicht von ungefähr. Die Stadt habe natürlich auch ein Interesse, es so durchzuziehen. Man dürfe sich davon nicht blenden lassen. Für die UBFL-Stadtratsfraktion seien die Einwände des Rechnungshofes nachvollziehbar, daher werde man der Vorlage nicht zustimmen.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass die modernen Vergabeverfahren, zu denen man seit einigen Jahren gezwungen sei, keinesfalls besser seien. Wer etwas anderes annehme, habe eine gewisse Naivität. Die modernen Vergabeverfahren seien formal hochkomplex. Mit diesen Verfahren schädige man die heimische Wirtschaft, die oftmals nicht in der Lage sei, diese Verfahren durchzustehen. Es sei eine Infamie, weiter Vorwürfe aufrechtzuerhalten, obwohl Ermittlungsverfahren eingestellt seien.

Er wolle nochmal klar stellen, dass in diesem Fall 23 Firmen Interesse bekundet hätten. Aber nur ein einziger habe sich letztlich beworben. Die Firma von Herrn Buckenberger könne nicht die Leidtragende aus dem Umstand sein, dass sie sich als einzige beworben hat. Mit der Bildung von Projektgesellschaften, für die sich das Land bewusst entschieden habe, seien nicht alle Probleme gefangen. Die Stadt müsse damit leben und damit arbeiten, auch wenn man sich dies nicht wünsche.

 

Herr Schmauder stellte klar, dass die Projektgesellschaft nicht mehr im Vergabeausschuss beteiligt sei. Es sei auch kein zusätzliches Kontrollgremium entstanden, vielmehr sei der Vergabeausschuss lediglich personell anders besetzt. Es gebe nicht nur ein Vier-Augen-Prinzip, sondern ein Mehr-Augen-Prinzip mit klaren Zuständigkeiten. Das Schreiben von Herrn Staatssekretär Griese sehe er äußerst positiv, vor allem dass die Prüfung sehr zeitnah erfolgt sei. Im übrigen sei auch das Land nicht Mitveranstalter der Landesgartenschau. Veranstalter seien nur die Stadt und die Projektgesellschaft.

Seine Karriere und seinen Lebenslauf könne er nicht mehr ändern, er stehe zu seinen Kompetenzen. Festhalten wolle er ausdrücklich, dass es ohne Herrn Buckenberger keine Landesgartenschau 2008 gegeben.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass er das Verhältnis zum Landesrechnungshof bisher immer als kritische Partnerschaft gesehen habe. Im letzten Jahr habe dies eine andere Qualität bekommen. Er bedauere dies, denn Kämpfe in diesem Bereich würden nichts bringen. Auch beim Landesrechnungshof würden nur Menschen arbeiten, mit der gleichen Ausbildung wie die städtischen Bediensteten.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 41 Ja- und 2 Nein-Stimmen: