Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 13.03.2013, auf welche verwiesen wird. Klar sei mit diesem Konzept, dass man Baulücken schließen möchte, es sollen Arrondierungsflächen baulich entwickelt werden, aber die Stadt möchte bei der Baulandentwicklung, als Eigentümer auch „den Finger darauf haben“, um zu gewährleisten, dass dort, wo Bauflächen geschaffen werden, diese auch in kürzerer Zeit entwickelt werden. Und mit einer teilweisen Abschöpfung der planungsbedingten Bodenwertsteigerung strebt man an, Maßnahmen der Innenentwicklung zu initiieren zum Beispiel Bauwillige im Innern der Stadtdörfer zu unterstützen. Er ist froh und dankbar, dass bis auf Arzheim, alle Stadtdörfer diesem Konzept zugestimmt haben und bedankte sich bei den entsprechenden Berichterstattern für die geleistete, überzeugende Arbeit. 

 

Herr Kamplade erläuterte detailliert anhand der Power-Point-Präsentation, die Baulandstrategie zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung. Er erklärte zunächst einige Begriffe und wiederholte den Anlass, die Problemlage und die Zielsetzung zu diesem Projekt.  Die wesentlichen Erkenntnisse von vor einem Jahr waren, dass die Kernstadt in Landau zwar wächst, die Einwohnerzahl der Stadtdörfer jedoch um bis zu 10 % gesunken ist. Danach musste man sich Instrumente überlegen, wie man dem entgegenwirken kann um gesunde Ortsstrukturen zu sichern. Nach den ersten Untersuchungen kam man zu dem Zwischenergebnis, dass, wenn Stadtteile von der Baulandentwicklung profitieren sollen, die Baulandpotenziale, die zusätzlich zur Konversion in der Kernstadt vorhanden sind, zurückgestellt werden müssen und behutsam Arrondierungs- und Außenentwicklungspotenziale in den Stadtteilen zu entwickeln sind. Grundvoraussetzung sollte jedoch aus Sicht der Verwaltung die Entwicklungs- und Verkaufsbereitschaft aller Eigentümer an die Stadt sein. Zu dem müssen diese akzeptieren, dass 25 % des zu erwartenden Nettobaulandverkaufspreises zweckgebunden zur Aktivierung von  Innenentwicklungspotenzialen abgeschöpft werden. Ein wichtiger Punkt ist auch, dass die „Alteigentümer“ ein Vorkaufsrecht für die neuen Baurgrundstücke erhalten. Herr Kamplade erläuterte weiter den üblichen Verlauf einer Baulandentwicklung, ergänzt um das Ankaufsmodell durch die Stadt, nannte die Vor- und Nachteile und zeigte anhand von zwei Berechnungsbeispielen (Außenentwicklung- und Arrondierungspotenzial) wie sich dies finanziell auswirken kann. Wichtig ist, dass dieses Modell keine Ausnahmen haben darf. Sobald man eine Abweichung hat bzw. Ausnahmen macht, kann das ganze Modell nicht funktionieren. Deswegen ist die Kommunikation und die Überzeugungsarbeit in den Stadtteilen jetzt sehr wichtig. Er prognostizierte eine Entwicklung von 10 – 15 Jahren, danach werden die demografischen Veränderungen auch die Stadt Landau einholen und dann wird man nicht mehr über Neubaugebiete, sondern über ganz andere Probleme sprechen. Danach informierte er noch über die Anregungen der Ortsbeiräte und die ergänzenden Hinweise des Stadtbauamtes.

 

Der Vorsitzende macht im Anschluss deutlich, dass man als Stadt ein Interesse daran hat, jenen Menschen Grundstücke zukommen zu lassen die Interesse haben zu bauen. Je größer die Gemeinschaft ist in den Gremien und Ortsbeiräten, desto klarer ist die Botschaft nach außen. Vorab müsse jedoch noch das Thema Haushaltsrecht geklärt werden. Hierfür übergab er das Wort an Herrn Messemer.

 

Herr Messemer erläuterte, dass das Baulandmodell zwei wichtige Komponenten habe, die aus finanzieller Sicht sehr wesentlich sind. Dies wäre zunächst, dass die Stadt Landau finanziell erheblich in Vorleistung gehen müsse, in dem sie die Grundstücke ankauft und die Erschließung vornimmt. Demnach habe man bei der ADD vor dem Hintergrund der Kreditmaximalhöhe angefragt, ob man ein solches Modell angehen kann, wenn die Stadt sich gleichzeitig verpflichtet beim Verkauf der Grundstücke den Kredit auch zweckgebunden wieder zurückzuzahlen. Diese Genehmigung wurde von der ADD in Aussicht gestellt. Der zweite Punkt ist die zweckgebundene Abschöpfung. Grundsätzlich gilt im Haushaltsrecht der Grundsatz der Gesamtdeckung, das heißt, alle Einnahmen dienen zur Deckung aller Ausgaben. Dieser Grundsatz kennt zwei Ausnahmen. Zum einen die Zweckbindung, die jedoch nur dann zulässig ist, wenn es eine rechtliche Verpflichtung gibt, was bei einem Baulandmodell jedoch nicht der Fall ist. Oder man bringt einen Haushaltsvermerk an. Voraussetzung hierfür ist ein sachlicher Zusammenhang, den die Zweckbindung erfordert. Auch dies ist nicht gegeben. Der Antrag für eine Ausnahmeregelung wurde von der ADD abgelehnt. Die generierten Finanzmittel der Wertschöpfung können jedoch im Zuge der jeweiligen Haushaltsberatungen unter Berücksichtigung der städtischen Gesamtprioritäten durch den Stadtrat angemessen für die Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen in den Stadtteilen vorgesehen werden. Grundlage für den Einsatz dieser Finanzmittel wäre eine Prioritätenliste für Innenentwicklungsmaßnahmen der Stadtteile welche man erarbeiten müsste und separat in die Gremien bringe. Der Beschlussvorschlag müsste entsprechend umformuliert werden. Er zeigte einen Formulierungsvorschlag über den Beamer und teilte mit, wenn der Stadtrat und die Ortsteile dem so zustimmen würden, könne das Baulandmodell so weiter verfolgt werden.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Kopf teilte mit, dass die SPD-Stadtratsfraktion mit der alten oder der neuen Formulierung einverstanden sei und auch zustimmen werde. Es ist richtig dass man die Priorität auf Innenentwicklung vor der Außenentwicklung gesetzt hat und nur im angemessenen Maß nach außen geht. Auch die Wertabschöpfung mit 25% ist gerechtfertigt. Er wies darauf hin, dass kleinere Ortsteile, wie zum Beispiel Arzheim, nicht vergessen werden dürfen. In den Haushaltsberatungen muss klar sein, dass jeder davon profitiert und die Gewinne auch gleichmäßig verteilt werden. Um sicherzustellen, dass fortlaufend über mehrere Jahre in Dorfentwicklungsmaßnahmen investiert wird, fragte er Herrn Messemer, ob man im Haushaltsplan, zumindest für fortlaufende Jahre, einen Merkposten eintragen kann.

 

Herr Messemer bestätigte dies. Man könnte auch zu den jeweiligen Haushaltsberatungen eine Gesamtübersicht über dieses Modell beifügen. Ähnlich wie bei der Controllingdatei im D9-Gebiet.

 

Der Vorsitzende fügte hinzu, dass man klare Transparenz schaffen möchte.

 

Ratsmitglied Herr Lerch bat für die Ratsmitglieder um die Präsentation von Herrn Kamplade, damit man dies auch im Nachhinein gut nachvollziehen kann. Herr Pfaffmann ergänzte diesen Wunsch mit der Bitte, genau den Vortrag zu erhalten, den man in den einzelnen Ortsbeiräten vorgetragen hatte.

 

Der Vorsitzende sicherte dies zu.

 

Ratsmitglied Herr Lerch merkte an, das es sinnvoll gewesen wäre, dieses Thema erst im Bauausschuss und dann in den Ortsbeiräten zu besprechen. Ihm wurde gesagt, dass dieses Modell in den Ortsbeiratssitzungen als Alternativlos dargestellt wurde. Man fragt sich in der CDU-Stadtratsfraktion, ob dieses Modell so umzusetzen ist. Gerade die Abschöpfung von 25 % könnte bei manchen Eigentümern zu Problemen führen.

 

Der Vorsitzende verteidigte die Situation damit, dass man vorab zunächst einmal das Interesse in den Ortsteilen erfragen musste, ob dort überhaupt Bereitschaft besteht, in solch eine Richtung zu denken. Zuerst habe man in einer Ortsvorsteherbesprechung informiert und nachdem dort keine Widersprüche erhoben wurden ging man in die einzelnen Ortsteile. Er teilte mit, dass man dies heute nicht beschließen muss, sondern zunächst erst Arbeitsaufträge annehmen kann, um dies nochmals in den einzelnen Fraktionen zu diskutieren. Dieses Projekt wird nur funktionieren wenn sich eine große Mehrheit im Rat einig ist.

 

Ratsmitglied Frau Brunner sieht dieses Modell als eine sinnvolle Herangehensweise und findet eine Abschöpfung von 25% gerechtfertigt, damit wieder Geld in die Innenentwicklung oder in Stadtdorfstärkende Projekte fließen kann.

 

Ratsmitglied Herr Leydecker teilte mit, dass die Mörzheimer die Abschöpfung auf 20 % reduzieren möchten. Die Wertabschöpfung sollte auch in der Innenstadt erfolgen, dies könnte als Argument vielleicht helfen, denn erst dann würden alle gleich behandelt werden.

 

Ratsmitglied Herr Pfaffmann empfand es als positiv, dass man über die Entwicklung der Ortsteile spricht. Er ist jedoch der Meinung, dass eine zwingende Verkaufsbereitschaft nicht funktioniert. Sollte dieses Modell zum tragen kommen, dann sollte zumindest auch das Geld, was aus einem Ortsteil kommt, wieder in den Ortsteil zurück.

 

Ratsmitglied Herr Marquardt äußerte sich zunächst positiv zu der Idee eines Baulandmodells. Allerdings sehe er sowohl in der Vermarktung als auch in der Verkaufsbereitschaft der Eigentümer Probleme. Dies sei auch der Knackpunkt. Den Vorwegabzug von 20-30 % für Infrastruktur sollte man seines Erachtens auch sein lassen. Ebenfalls glaubt er nicht, dass anhand der Kostengröße das Vorkaufsrecht entsprechend genutzt wird. Alles in allem sehe er dem Modell jedoch positiv entgegen. Er werde sich bei der Abstimmung heute jedoch enthalten, da noch Besprechungsbedarf in seiner Fraktion besteht.   

 

Ratsmitglied Herr Kern sieht die „zwingende“ Verkaufsbereitschaft ebenfalls als eine große Hürde an, deshalb fragte er, ob man in den Ortsteilen, in dem die Eigentümer nicht mit ziehen, über ein normales Umlegungsverfahren Baumöglichkeiten schaffen kann.

 

Der Vorsitzende signalisierte, dass das Modell dann von vorneherein zum Scheitern verurteilt sei.

 

Ratsmitglied Herr Heuberger ist sich sicher, dass dieses Konzept der Stadt sicher helfen würde. Er fragte, ob man das Gebäudemanagement als Entwicklungsträger nicht damit beauftragen könnte, um die Erlöse zweckgebunden im Haushalt unterzubringen.

 

Herr Messemer antwortete, dass dies kein Vorteil ergeben würde, da das Gebäudemanagement mit dem Haushalt der Stadt verbunden ist.

 

 

 

Herr Kamplade erläuterte, dass es bei dem Modell nie eine Garantie für eine gelungene Umsetzung geben wird. Jedoch sprechen die Zahlen für sich. Man spricht von 110 ha denkbaren Flächen in Landau und man redet hier über 10 ha Potenzial. Es sollte doch machbar sein, für diesen Bruchteil von Flächen überzeugen zu können. Auf die Aussage von Herrn Lerch, es wurden keine Alternativen in den Ortsbeiratssitzungen angeboten, erwidert er, dass man in der Dezembersitzung 2012 verschiedene Alternativen mit entsprechenden Empfehlungen gezeigt und die Fraktionen darum gebeten hatte, Rückmeldung zu geben. Ansonsten hatte man den Arbeitsauftrag, sich auf dieser Grundlage weiterhin Gedanken zu machen und ein Modell auszuarbeiten, was letztendlich dann auch so geschehen ist.  Wichtig ist beim Thema Selbstbindung, dass es einen Zusammenhang zwischen der Wertabschöpfung und der Innenentwicklung gibt. Dies ist ein wichtiger Begründungsbaustein in dem gesamten Konzept. Zudem ist ein Handlungsprogramm für die Innenentwicklung der Dörfer für die kommenden Jahre aufzustellen und in Form einer Selbstbindung des Rates bei den Haushaltsberatungen Jahr für Jahr, auf der Grundlage der Gesamtsituation der Stadt, zu berücksichtigen. Eine Wertabschöpfung in der Innenstadt, wie Herr Leydecker es vorgeschlagen hat, würde nur bei Arrondierungs- oder Außenentwicklungen in der Innenstadt möglich sein. Da aber nur Innenentwicklungspotenziale und Stadteigene Flächen (Konversion) in der Kernstadt entwickelt werden kann nichts abgeschöpft werden. Zumal dies bei der Innenentwicklung in den Stadtteilen auch nicht der Fall ist.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Kopf stellte nochmals klar, dass die SPD-Stadtratsfraktion bei großen Neubaugebieten wo stets die Unsicherheit besteht, ob die Grundstücke überhaupt je vermarktet werden, nicht mehr zustimmen wird.

 

Ratsmitglied Herr Lerch wollte wissen, wie man bzw. wer an die potenziellen Verkäufer herantreten möchte, um Überzeugungsarbeit zu leisten.

 

Herr Kamplade informierte, dass in einigen Ortsteilen bereits darüber gesprochen wurde und dort Einigkeit zwischen Ortsvorstehern und Ortsbeiräten bestand, dass die besten Erfolgsaussichten bestehen, wenn der Ortsvorsteher selbst oder der/ein Ortsbeirat tätig wird.  Die Verwaltung wird Unterstützungsarbeit leisten.

 

Herr Pfaffmann schlug vor, im Vorfeld bereits schon mit den Betroffenen zu sprechen.

 

Der Vorsitzende stellte zum Schluss dieses Tagesordnungspunktes fest, dass noch erheblicher Beratungs- und Diskussionsbedarf bei den Ratsmitgliedern besteht und bot deshalb an, dass Mitarbeiter des Stadtbauamtes und der Finanzverwaltung nochmals in den Fraktionssitzungen Rede und Antwort stehen. Dies wurde von den Bauausschussmitgliedern so angenommen und es wurde vereinbart, dass dieser Tagesordnungspunkt nicht in der kommenden Sitzung des Hauptausschusses, sondern erst in der Bauausschusssitzung am 04.06. wieder beraten wird.

 

Herr Kamplade ergänzte, dass man die Sitzungsvorlage bis zu diesem Zeitpunkt entsprechend den neuen Erkenntnissen aufgrund des inzwischen vorliegenden Schreibens der ADD ändern wird.