Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 14. Mai 2013, auf die hingewiesen wird.

 

Er verwies auf den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 03. Juni 2013. Im Bauausschuss wurde zweimal lange über diesen Punkt diskutiert. Jetzt sollte zumindest versucht werden, es bis zur nächsten Stadtratssitzung so zu bündeln, dass man die Vorlage zur Abstimmung bringen kann. Bereits heute sind im Innenbereich der Stadtteile Leerstände ersichtlich. Man möchte Menschen die Möglichkeit geben, ein Haus im Neubaubereich zu errichten und gleichzeitig möchte man der Herausforderung der Innenentwicklung gerecht werden. Die Modelle wurden in den Fraktionen erörtert. Die Stadt habe sich für das Modell entschieden, welches im behutsamen Maße Neubauten ermöglicht. Im behutsamen Maße in dem Sinne, dass man die Garantie hat, dass dort wo Grundstücke ausgewiesen werden, sie auch bebaut werden. In Landau gibt es 480 Grundstücke, die bebaut werden könnten und in den Stadtteilen rund 200 Grundstücke, die sofort bebaut werden könnten. Aus diesem Grund kamen sie zum Ankaufmodell. Dies bedeutet, dass die Stadt ankauft und an Interessenten verkauft. Somit hat man die Gewähr des Verkaufs der Grundstücke und der Bebauung in einem bestimmten Zeitrahmen. Dieses wurde mit der ADD abgestimmt und von den Fraktionen als unstrittig angesehen. Problematisch wird es in den Fraktionen, wenn man dies mit einer Abschöpfung verknüpft. Durch diesen politischen Akt erhält das Grundstück eine Wertsteigerung. Dies bedeutet, dass der Eigentümer einen Zugewinn erhält. Und von diesem Zugewinn wünschen sie sich als Beteiligte einen Ausgleich. Durch diesen Ausgleich kann man etwas anregen, um die innerörtliche Entwicklung zu forcieren. Angedacht waren 25 Prozent. Man sollte darüber offen reden. Wenig zielführend wäre, eine Frist bis Jahresende zu setzen. Als Stadtrat sollte ein politisches Zeichen gesetzt werden. Er bittet, nicht vorschnell die Optionen aufzugeben, das Ankaufsmodell weiterhin im Auge zu behalten und umzusetzen.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron hält die Vorlage für schlüssig und stimmt zu. Es wäre klug einen vernünftigen Kompromiss zu finden, so dass alle Seiten zufrieden sind. Bei der Höhe der Abschöpfung kann man aufeinander zugehen.

 

Ratsmitglied Lerch teilt mit, dass bei den Bürgern in den Stadtteilen ein hoher Bedarf für Neubauten vorhanden ist. Der Versuch über Baulücken etwas zur Verfügung zu stellen, sei gescheitert. Der Verweis auf die Innenstadt stellt einen Teil der Bürger auch nicht zufrieden. Sehr viele Bürger sind in die benachbarten Orte gezogen. Dies sollte vermieden werden. Aus Sicht der CDU-Stadtratsfraktion gibt es ein bewährtes Verfahren, um diesem Bedarf Rechnung zu tragen. Dies wäre das Umlegungsverfahren. Ihrer Meinung nach wäre dies immer noch das effizienteste Verfahren, um dieses Ziel für die Bürger in den Ortsteilen zur Verfügung zu stellen. Sie haben den Vorschlag der Verwaltung aufgegriffen, jedoch sind hier die Hürden des Modells zu hoch. Darum sind sie der Meinung, dass man dieses Modell modifizieren sollte. Die 2-Jahres-Frist zur Bebauung sollte verlängert werden. Ebenso haben sie ein Problem mit der Abschöpfung. Hier müsste eine deutliche Reduzierung angeboten werden. Wenn das Ankaufmodell zu tragen kommt, würde es Sinn machen, eine Prioritätenliste für Kaufinteressenten zu erstellen, so dass in Landau Geborene vorrangig behandelt werden. Dieses Thema sei sehr wichtig. Nach einem halben Jahr sollte ein Bericht über die Umsetzung dem Fachgremium zur Verfügung gestellt werden. Dies halten sie für essentielle Bedingungen für dieses Vorhaben.

 

Ratsmitglied Schröer erklärt, dass die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sich inhaltlich zu den Arrondierungsflächen sehr kritisch geäußert hat. Es beinhaltet Flächen, die vorher nicht angesprochen wurden. Ebenso verhält es sich mit dem Baulandpotential. Insgesamt kommen ihnen die zwingenden Maßnahmen zu kurz. Das heißt, dass ihr die Regelung unter Punkt 1 Abs. c zu schwammig ist. Diesen Punkt hätte sie gerne mit einer ganz klaren Regel nachjustiert. Ansonsten halten sie diese Struktur und die Abschöpfungspauschale für richtig und werden es unterstützen.

 

Ratsmitglied Freiermuth hält die Ausführungen des Vorsitzenden für richtig. Bei den Gesprächen im Ort und in der Fraktion wurde heftig diskutiert. Es ist festzustellen, dass die Vorbehalte in den Ortsteilen steigen. Eine Abschöpfung ist richtig, jedoch kam die Frage auf, was mit dem Geld geschieht. Dies sollte nochmals analysiert werden. Er spricht sich ebenfalls gegen eine Zersiedlung aus. Es sollte eine Entwicklung innerhalb des Ortsteils möglich sein. Fragestellung ist für ihn der Prozentsatz, ebenso wie effektiv das Geld eingesetzt wird. In den Gesprächen hat sich viel bewegt. Aus diesem Grund würde es Sinn machen, dies in Ruhe zu erörtern.

 

In der Sitzungsvorlage sind Ratsmitglied Silbernagel zu viele Fragenzeichen (Ankaufsmodell, Vorkaufsrecht etc.). Sie sind für Frei- und Baugelände, jedoch nicht auf diese Art. Aus diesem Grund stimmt die FDP-Stadtratsfraktion der Vorlage nicht zu.

 

Aufgrund der momentanen Situation nimmt Ratsmitglied Marquardt an, dass der Bedarf an Bauland in den Ortsteilen vorhanden ist. Ein Problem bei diesem Ankaufmodell sieht er darin, dass alle Eigentümer mitmachen müssen. Ein weiteres Problem sieht er bei der Abschöpfung. Dies setzt ein gewisses Vertrauen zu einer Verwaltung voraus. Hier ist er sich nicht sicher, ob alle Grundstückseigentümer dieses Vertrauen teilen, zumal in Queichheim schon schlechte Erfahrungen gemacht wurden. Beim Ankaufmodell müssen alle einverstanden sein, was nicht der Fall ist.

Was die Sitzungsvorlage betrifft, sind sie in der Fraktion unterschiedlicher Auffassung. Zwischenzeitlich ist er nicht mehr für dieses Modell, lässt sich aber gerne anderweitig überzeigen. Daher enthält er sich der Stimme.

 

Der Vorsitzende hat den Eindruck, dass es von den Fraktionen theoretisch gesehen, jedoch praktisch abgelehnt wird. Es muss klar sein, dass man die Dörfer und die Stadt nur so entwickeln kann und dass die bestehenden Häuser auch noch in 30 bis 40 Jahren bewohnt werden können.

Er fasst kurz zusammen, dass die SPD-Stadtratsfraktion die Vorlage so unterstützen würde.

Bei der CDU-Stadtratsfraktion wird eher ein klassisches Umlegungsverfahren favorisiert. Den Antrag sieht er so, dass man es mittragen würde, wenn die Mehrheit des Rates für die Abschöpfung wäre. Aber nur dann, wenn zeitliche Fristen für die Umsetzung des Verfahrens bzw. für die Baugebote 5 Jahre gesetzt werden.

Bei der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt es Zustimmung, jedoch muss Punkt 1 c der Sitzungsvorlage konkretisiert werden.

Die FWG Stadtratsfraktion befindet sich noch in der Diskussion.

Die FDP-Stadtratsfraktion lehnt die Vorlage deutlich ab.

Die UBFL-Stadtratsfraktion enthält sich der Stimme.

 

Ratsmitglied Schröer hält die Abschöpfungspauschale von 25 Prozent für richtig, da sie sonst keine Möglichkeit sehen, dass die Innendorfentwicklung vorangetrieben wird. Man steht vor einem demographischen Wandel und wenn man sich die Tendenzen betrachtet, dass Menschen in die Städte zurückziehen und dass es Lebensmischformen gibt, hält sie diesen Schritt für wichtig. Das Konzept ist gut und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird es unterstützen.

 

Ratsmitglied Eichhorn spricht von einer Gleichung mit mehreren Unbekannten. Dies ergab sich dadurch, dass im Ortsbeirat teilweise konträr diskutiert wurde, was bedeutet, dass das Modell umstritten ist. Bei der klassischen Umlegung lag die Abschöpfung bei 10 Prozent. Hiervon floss nichts in den Ortsteil. Dies könnte man in diesem Fall auch tun. Der Weg, welcher zum Ziel führt, wäre der Gleiche. Beim Ankaufmodell befürchtet er, dass wenn ein Eigentümer nicht mitspielt, er der Buhmann im Ort ist. Dies schadet dem Dorffrieden und zieht die Gefahr der Polarisierung mit sich. Auch wies er auf das zeitliche Problem hin. Er hat bei diesem Modell Bedenken, trägt es jedoch mit. Im kommenden Jahr sollte jedoch ein Erfahrungsbericht erstellt werden. Zum Baugebot wies er auf § 176 BauGB hin. Hier steht, dass im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes die Gemeinde einen Eigentümer durch Bescheid verpflichten kann, innerhalb einer angemessenen Frist sein Grundstück zu bebauen. Dieses Baugebot könnte man z.B. in Mörzheim aussprechen.

 

Der Vorsitzende ist der Ansicht, dass dies so einfach nicht geht. In Deutschland hat man ein sehr starkes Eigentumsrecht.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron ist der Meinung, dass man keine perfekte Lösung hinbekommen wird. Es gehört ein Stück Wagemut dazu, auch mit der Überlegung, dass man einen Punkt erreichen kann und der eingeschlagene Weg nicht so zum Ziel führt, wie man sich das vorstellt hat. Man kann hier ein Instrument in die Diskussion einführen, das den einen oder anderen Ehrgeiz freisetzt. Hier sieht er durchaus Möglichkeiten. Was die Prozenthürde betrifft, kann man sich sicherlich aufeinander zubewegen.

 

Ratsmitglied Freiermuth hat zum Thema Baugebot im Internet recherchiert. Hier heißt es auch, dass das Eigentum einen hohen Stellenwert hat. Jedoch in allen Fällen, in denen die Städte das Baugebot durchgezogen haben, erhielten sie Recht. Dies sollte man auch in Landau versuchen. Wenn man sich vom Prozentsatz etwas herunter bewegt und die Ortsteile die Garantie erhalten, dass ein Teil des Geldes wieder in den Ortsteil zurückfließt, dann kann man neue Wege gehen.

 

Ratsmitglied Schröer hält es auch für gut, dass man sich bei der Prozentzahl etwas nach unten bewegt und dem Ortskern etwas abtritt. Sehr wichtig hält sie auch, dass das Geld nicht in den Entschuldungsfond mit eingerechnet wird oder in andere Bereiche fließt.

 

Der Vorsitzende informierte, dass mit der ADD bereits gesprochen wurde und wies auf Punkt 3 der Sitzungsvorlage hin. Man wird Möglichkeiten finden, dies auch wirksam zu machen.

 

Herr Schneider, Abt. Stadtplanung und Stadtentwicklung, macht darauf aufmerksam, dass das Baugebot in seiner Umsetzung sehr schwierig ist. Der Eigentümer hat Rechte, um dagegen vorzugehen. Grundsätzlich ist das Baugebot möglich, jedoch liegt die Umsetzung bei über 10 Jahren.

 

Herr Joritz, Rechtsamt, ergänzte, dass es sich hier um keine städtebaulichen Missstände handelt. Das Baugebot wäre rechtlich und in der Argumentation nicht haltbar.

 

Ratsmitglied Lerch unterbreitete folgenden Vorschlag:

Die CDU ist von dem Umlegungsverfahren mehr überzeugt als vom Abschöpfungsverfahren. Sollte dies nicht möglich sein, sollte auf der Basis dieser Vorlage,

1. das Baugebot mindestens 5 Jahre umfassen.

2. die 25 Prozent Wertgewinnausgleich halbiert werden.

3. im Rahmen einer Absichtserklärung des Rates festgehalten werden, dass dieses Geld im jeweiligen Ortsteil wieder verwendet wird.

4. eine Prioritätenliste aufgestellt werden. Die Grundstücke sollten in erster Priorität an einheimische Bürger vergeben werden.

5. in der ersten Sitzung des neuen Jahres soll eine Information der praktischen Umsetzung vorgestellt werden

 

Sollte dies so durchgeführt werden, könnte die CDU sich vorstellen, die Sitzungsvorlage gegebenenfalls mitzutragen.

 

Wenn man von 25 Prozent ausgeht hält Ratsmitglied Dr. Ingenthron 12,5 Prozent für zu gering. Man sollte sich ein Stück weit aufeinander zubewegen. Unter 15 Prozent sieht er keine Möglichkeit. Er machte deutlich, dass bei einer öffentlichen Sitzung die Angelegenheit ernsthaft behandelt wird. Wohlweislich finden andere Sitzungen hinter verschlossenen Türen statt, um offen darüber zu diskutieren. Er sieht jedoch nicht ein, dass man ein Stück weit davon weg geht, offen miteinander zu reden.

 

Ratsmitglied Hott unterstreicht die Aussagen von Ratsmitglied Dr. Ingenthron und Eichhorn. Man bringt es nur von einer Ebene der klassischen Umlegung auf eine neue Ebene, welche für alle neu ist. In den Sitzungen intern, wie auch in der heutigen Sitzung, wurde ernsthaft über dieses Thema diskutiert. Insofern denkt er, dass jeder ernsthaft an die Sache herangeht. In der CDU-Stadtratsfraktion wurde die 5 Jahresfrist aus dem Grund vorgeschlagen, weil viele Eigentümer mit der 2-Jahres-Frist sehr schnell unter Druck geraten oder spekulieren. Aus diesem Grund ist es sinnvoll über die Fristen zu diskutieren.

 

Auf die Frage des Vorsitzenden, ob man sich bei 15 Prozent einigen kann, erklärte Ratsmitglied Schröer, dass sie 18 Prozent für angemessener hält. 15 Prozent sind für sie die unterste Grenze.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 14. Mai 2013, auf die hingewiesen wird.

 

Er verwies auf den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 03. Juni 2013. Im Bauausschuss wurde zweimal lange über diesen Punkt diskutiert. Jetzt sollte zumindest versucht werden, es bis zur nächsten Stadtratssitzung so zu bündeln, dass man die Vorlage zur Abstimmung bringen kann. Bereits heute sind im Innenbereich der Stadtteile Leerstände ersichtlich. Man möchte Menschen die Möglichkeit geben, ein Haus im Neubaubereich zu errichten und gleichzeitig möchte man der Herausforderung der Innenentwicklung gerecht werden. Die Modelle wurden in den Fraktionen erörtert. Die Stadt habe sich für das Modell entschieden, welches im behutsamen Maße Neubauten ermöglicht. Im behutsamen Maße in dem Sinne, dass man die Garantie hat, dass dort wo Grundstücke ausgewiesen werden, sie auch bebaut werden. In Landau gibt es 480 Grundstücke, die bebaut werden könnten und in den Stadtteilen rund 200 Grundstücke, die sofort bebaut werden könnten. Aus diesem Grund kamen sie zum Ankaufmodell. Dies bedeutet, dass die Stadt ankauft und an Interessenten verkauft. Somit hat man die Gewähr des Verkaufs der Grundstücke und der Bebauung in einem bestimmten Zeitrahmen. Dieses wurde mit der ADD abgestimmt und von den Fraktionen als unstrittig angesehen. Problematisch wird es in den Fraktionen, wenn man dies mit einer Abschöpfung verknüpft. Durch diesen politischen Akt erhält das Grundstück eine Wertsteigerung. Dies bedeutet, dass der Eigentümer einen Zugewinn erhält. Und von diesem Zugewinn wünschen sie sich als Beteiligte einen Ausgleich. Durch diesen Ausgleich kann man etwas anregen, um die innerörtliche Entwicklung zu forcieren. Angedacht waren 25 Prozent. Man sollte darüber offen reden. Wenig zielführend wäre, eine Frist bis Jahresende zu setzen. Als Stadtrat sollte ein politisches Zeichen gesetzt werden. Er bittet, nicht vorschnell die Optionen aufzugeben, das Ankaufsmodell weiterhin im Auge zu behalten und umzusetzen.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron hält die Vorlage für schlüssig und stimmt zu. Es wäre klug einen vernünftigen Kompromiss zu finden, so dass alle Seiten zufrieden sind. Bei der Höhe der Abschöpfung kann man aufeinander zugehen.

 

Ratsmitglied Lerch teilt mit, dass bei den Bürgern in den Stadtteilen ein hoher Bedarf für Neubauten vorhanden ist. Der Versuch über Baulücken etwas zur Verfügung zu stellen, sei gescheitert. Der Verweis auf die Innenstadt stellt einen Teil der Bürger auch nicht zufrieden. Sehr viele Bürger sind in die benachbarten Orte gezogen. Dies sollte vermieden werden. Aus Sicht der CDU-Stadtratsfraktion gibt es ein bewährtes Verfahren, um diesem Bedarf Rechnung zu tragen. Dies wäre das Umlegungsverfahren. Ihrer Meinung nach wäre dies immer noch das effizienteste Verfahren, um dieses Ziel für die Bürger in den Ortsteilen zur Verfügung zu stellen. Sie haben den Vorschlag der Verwaltung aufgegriffen, jedoch sind hier die Hürden des Modells zu hoch. Darum sind sie der Meinung, dass man dieses Modell modifizieren sollte. Die 2-Jahres-Frist zur Bebauung sollte verlängert werden. Ebenso haben sie ein Problem mit der Abschöpfung. Hier müsste eine deutliche Reduzierung angeboten werden. Wenn das Ankaufmodell zu tragen kommt, würde es Sinn machen, eine Prioritätenliste für Kaufinteressenten zu erstellen, so dass in Landau Geborene vorrangig behandelt werden. Dieses Thema sei sehr wichtig. Nach einem halben Jahr sollte ein Bericht über die Umsetzung dem Fachgremium zur Verfügung gestellt werden. Dies halten sie für essentielle Bedingungen für dieses Vorhaben.

 

Ratsmitglied Schröer erklärt, dass die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sich inhaltlich zu den Arrondierungsflächen sehr kritisch geäußert hat. Es beinhaltet Flächen, die vorher nicht angesprochen wurden. Ebenso verhält es sich mit dem Baulandpotential. Insgesamt kommen ihnen die zwingenden Maßnahmen zu kurz. Das heißt, dass ihr die Regelung unter Punkt 1 Abs. c zu schwammig ist. Diesen Punkt hätte sie gerne mit einer ganz klaren Regel nachjustiert. Ansonsten halten sie diese Struktur und die Abschöpfungspauschale für richtig und werden es unterstützen.

 

Ratsmitglied Freiermuth hält die Ausführungen des Vorsitzenden für richtig. Bei den Gesprächen im Ort und in der Fraktion wurde heftig diskutiert. Es ist festzustellen, dass die Vorbehalte in den Ortsteilen steigen. Eine Abschöpfung ist richtig, jedoch kam die Frage auf, was mit dem Geld geschieht. Dies sollte nochmals analysiert werden. Er spricht sich ebenfalls gegen eine Zersiedlung aus. Es sollte eine Entwicklung innerhalb des Ortsteils möglich sein. Fragestellung ist für ihn der Prozentsatz, ebenso wie effektiv das Geld eingesetzt wird. In den Gesprächen hat sich viel bewegt. Aus diesem Grund würde es Sinn machen, dies in Ruhe zu erörtern.

 

In der Sitzungsvorlage sind Ratsmitglied Silbernagel zu viele Fragenzeichen (Ankaufsmodell, Vorkaufsrecht etc.). Sie sind für Frei- und Baugelände, jedoch nicht auf diese Art. Aus diesem Grund stimmt die FDP-Stadtratsfraktion der Vorlage nicht zu.

 

Aufgrund der momentanen Situation nimmt Ratsmitglied Marquardt an, dass der Bedarf an Bauland in den Ortsteilen vorhanden ist. Ein Problem bei diesem Ankaufmodell sieht er darin, dass alle Eigentümer mitmachen müssen. Ein weiteres Problem sieht er bei der Abschöpfung. Dies setzt ein gewisses Vertrauen zu einer Verwaltung voraus. Hier ist er sich nicht sicher, ob alle Grundstückseigentümer dieses Vertrauen teilen, zumal in Queichheim schon schlechte Erfahrungen gemacht wurden. Beim Ankaufmodell müssen alle einverstanden sein, was nicht der Fall ist.

Was die Sitzungsvorlage betrifft, sind sie in der Fraktion unterschiedlicher Auffassung. Zwischenzeitlich ist er nicht mehr für dieses Modell, lässt sich aber gerne anderweitig überzeigen. Daher enthält er sich der Stimme.

 

Der Vorsitzende hat den Eindruck, dass es von den Fraktionen theoretisch gesehen, jedoch praktisch abgelehnt wird. Es muss klar sein, dass man die Dörfer und die Stadt nur so entwickeln kann und dass die bestehenden Häuser auch noch in 30 bis 40 Jahren bewohnt werden können.

Er fasst kurz zusammen, dass die SPD-Stadtratsfraktion die Vorlage so unterstützen würde.

Bei der CDU-Stadtratsfraktion wird eher ein klassisches Umlegungsverfahren favorisiert. Den Antrag sieht er so, dass man es mittragen würde, wenn die Mehrheit des Rates für die Abschöpfung wäre. Aber nur dann, wenn zeitliche Fristen für die Umsetzung des Verfahrens bzw. für die Baugebote 5 Jahre gesetzt werden.

Bei der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt es Zustimmung, jedoch muss Punkt 1 c der Sitzungsvorlage konkretisiert werden.

Die FWG Stadtratsfraktion befindet sich noch in der Diskussion.

Die FDP-Stadtratsfraktion lehnt die Vorlage deutlich ab.

Die UBFL-Stadtratsfraktion enthält sich der Stimme.

 

Ratsmitglied Schröer hält die Abschöpfungspauschale von 25 Prozent für richtig, da sie sonst keine Möglichkeit sehen, dass die Innendorfentwicklung vorangetrieben wird. Man steht vor einem demographischen Wandel und wenn man sich die Tendenzen betrachtet, dass Menschen in die Städte zurückziehen und dass es Lebensmischformen gibt, hält sie diesen Schritt für wichtig. Das Konzept ist gut und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird es unterstützen.

 

Ratsmitglied Eichhorn spricht von einer Gleichung mit mehreren Unbekannten. Dies ergab sich dadurch, dass im Ortsbeirat teilweise konträr diskutiert wurde, was bedeutet, dass das Modell umstritten ist. Bei der klassischen Umlegung lag die Abschöpfung bei 10 Prozent. Hiervon floss nichts in den Ortsteil. Dies könnte man in diesem Fall auch tun. Der Weg, welcher zum Ziel führt, wäre der Gleiche. Beim Ankaufmodell befürchtet er, dass wenn ein Eigentümer nicht mitspielt, er der Buhmann im Ort ist. Dies schadet dem Dorffrieden und zieht die Gefahr der Polarisierung mit sich. Auch wies er auf das zeitliche Problem hin. Er hat bei diesem Modell Bedenken, trägt es jedoch mit. Im kommenden Jahr sollte jedoch ein Erfahrungsbericht erstellt werden. Zum Baugebot wies er auf § 176 BauGB hin. Hier steht, dass im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes die Gemeinde einen Eigentümer durch Bescheid verpflichten kann, innerhalb einer angemessenen Frist sein Grundstück zu bebauen. Dieses Baugebot könnte man z.B. in Mörzheim aussprechen.

 

Der Vorsitzende ist der Ansicht, dass dies so einfach nicht geht. In Deutschland hat man ein sehr starkes Eigentumsrecht.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron ist der Meinung, dass man keine perfekte Lösung hinbekommen wird. Es gehört ein Stück Wagemut dazu, auch mit der Überlegung, dass man einen Punkt erreichen kann und der eingeschlagene Weg nicht so zum Ziel führt, wie man sich das vorstellt hat. Man kann hier ein Instrument in die Diskussion einführen, das den einen oder anderen Ehrgeiz freisetzt. Hier sieht er durchaus Möglichkeiten. Was die Prozenthürde betrifft, kann man sich sicherlich aufeinander zubewegen.

 

Ratsmitglied Freiermuth hat zum Thema Baugebot im Internet recherchiert. Hier heißt es auch, dass das Eigentum einen hohen Stellenwert hat. Jedoch in allen Fällen, in denen die Städte das Baugebot durchgezogen haben, erhielten sie Recht. Dies sollte man auch in Landau versuchen. Wenn man sich vom Prozentsatz etwas herunter bewegt und die Ortsteile die Garantie erhalten, dass ein Teil des Geldes wieder in den Ortsteil zurückfließt, dann kann man neue Wege gehen.

 

Ratsmitglied Schröer hält es auch für gut, dass man sich bei der Prozentzahl etwas nach unten bewegt und dem Ortskern etwas abtritt. Sehr wichtig hält sie auch, dass das Geld nicht in den Entschuldungsfond mit eingerechnet wird oder in andere Bereiche fließt.

 

Der Vorsitzende informierte, dass mit der ADD bereits gesprochen wurde und wies auf Punkt 3 der Sitzungsvorlage hin. Man wird Möglichkeiten finden, dies auch wirksam zu machen.

 

Herr Schneider, Abt. Stadtplanung und Stadtentwicklung, macht darauf aufmerksam, dass das Baugebot in seiner Umsetzung sehr schwierig ist. Der Eigentümer hat Rechte, um dagegen vorzugehen. Grundsätzlich ist das Baugebot möglich, jedoch liegt die Umsetzung bei über 10 Jahren.

 

Herr Joritz, Rechtsamt, ergänzte, dass es sich hier um keine städtebaulichen Missstände handelt. Das Baugebot wäre rechtlich und in der Argumentation nicht haltbar.

 

Ratsmitglied Lerch unterbreitete folgenden Vorschlag:

Die CDU ist von dem Umlegungsverfahren mehr überzeugt als vom Abschöpfungsverfahren. Sollte dies nicht möglich sein, sollte auf der Basis dieser Vorlage,

1. das Baugebot mindestens 5 Jahre umfassen.

2. die 25 Prozent Wertgewinnausgleich halbiert werden.

3. im Rahmen einer Absichtserklärung des Rates festgehalten werden, dass dieses Geld im jeweiligen Ortsteil wieder verwendet wird.

4. eine Prioritätenliste aufgestellt werden. Die Grundstücke sollten in erster Priorität an einheimische Bürger vergeben werden.

5. in der ersten Sitzung des neuen Jahres soll eine Information der praktischen Umsetzung vorgestellt werden

 

Sollte dies so durchgeführt werden, könnte die CDU sich vorstellen, die Sitzungsvorlage gegebenenfalls mitzutragen.

 

Wenn man von 25 Prozent ausgeht hält Ratsmitglied Dr. Ingenthron 12,5 Prozent für zu gering. Man sollte sich ein Stück weit aufeinander zubewegen. Unter 15 Prozent sieht er keine Möglichkeit. Er machte deutlich, dass bei einer öffentlichen Sitzung die Angelegenheit ernsthaft behandelt wird. Wohlweislich finden andere Sitzungen hinter verschlossenen Türen statt, um offen darüber zu diskutieren. Er sieht jedoch nicht ein, dass man ein Stück weit davon weg geht, offen miteinander zu reden.

 

Ratsmitglied Hott unterstreicht die Aussagen von Ratsmitglied Dr. Ingenthron und Eichhorn. Man bringt es nur von einer Ebene der klassischen Umlegung auf eine neue Ebene, welche für alle neu ist. In den Sitzungen intern, wie auch in der heutigen Sitzung, wurde ernsthaft über dieses Thema diskutiert. Insofern denkt er, dass jeder ernsthaft an die Sache herangeht. In der CDU-Stadtratsfraktion wurde die 5 Jahresfrist aus dem Grund vorgeschlagen, weil viele Eigentümer mit der 2-Jahres-Frist sehr schnell unter Druck geraten oder spekulieren. Aus diesem Grund ist es sinnvoll über die Fristen zu diskutieren.

 

Auf die Frage des Vorsitzenden, ob man sich bei 15 Prozent einigen kann, erklärte Ratsmitglied Schröer, dass sie 18 Prozent für angemessener hält. 15 Prozent sind für sie die unterste Grenze.

 

Man einigte sich, wie folgt:

Zu 1. Baugebot 5 Jahre                                            Zustimmung

Zu 2. Vorschlag 15 Prozent                                      Zustimmung

Zu 3. Vom Grundsatz soll das Geld in den Ortsteil zurückfließen. Eine Formulierung wird von der Verwaltung erstellt. In Abstimmung werden Änderungen im Bauausschuss beschlossen.

Zu 4. Sollte es zur Prioritätenlisten kein Interesse der Stadtteile geben, dann werden die Grundstücke anderweitig vergeben.

Ratsmitglied Dr. Ingenthron hält dies noch für zu früh und ungenau. Man sollte noch abwarten und konkretisieren.

Der Vorsitzende fasste zusammen, dass eine breite Mehrheit besteht, wenn die Vorlage entsprechend modifiziert wird. Die Änderungen werden so schnell wie möglich eingearbeitet.

Zu 5. Halbjährlich wird im Bauausschuss ein Statusbericht erfolgen.