Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.         Im Stadtgebiet der Stadt Landau sollen Entwicklungspotenziale für eine wohnbauliche Nutzung aktiviert werden. Auf Grund der räumlich-strukturellen unterschiedlichen Rahmenbedingungen werden für die Kernstadt und die Stadtteile separate Entwicklungsstrategien vorgeschlagen:

a)         Für die Kernstadt Landau hat der Abschluss der begonnenen und seit Jahren erfolgreichen Konversionsprojekte oberste Priorität. Nach Abschluss der Konversion sind die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale (=Flächen, die bereits über die vorhandene Infrastruktur erschlossen sind, offensichtliche Lücken im Bebauungszusammenhang darstellen und im FNP als „Wohnbaufläche“ oder „Gemischte Baufläche“ dargestellt sind) vor den Arrondierungspotenzialen (=Flächen, die bereits über die vorhandene Infrastruktur erschlossen sind, ggf. aber noch nicht im FNP als „Wohnbaufläche“ oder „Gemischte Baufläche“ dargestellt sind) zu nutzen.

b)         Für die Stadtteile hat die Nutzung der Innenentwicklungspotenziale Vorrang. Da die Aktivierung der Innenentwicklungspotenziale in den Stadtteilen in den meisten Fällen - auf Grund der komplexen Eigentümer-, Nutzungs- und Baustruktur - nur mit großem Aufwand zu realisieren sein wird, können in den Stadtteilen, gleichberechtigt zur Nutzung der Innenentwicklungspotenziale, auch Arrondierungspotenziale aktiviert werden. Entscheidend ist hier die Erschließung mit bereits vorhandener Infrastruktur.

c)         Eine Ausweisung von neuen Bauflächen für klassische Neubaugebiete (Außenentwicklungspotenziale) erfolgt sowohl in der Kernstadt als auch in den Stadtteilen nur dann, wenn dort ein Bedarf besteht und die Entwicklungsstrategie unter Punkt 1a) und b) nachweislich nicht zum Tragen kommt.

 

2.         Grundvoraussetzung für die Einleitung von Baurechtsverfahren (FNP-Änderung, Bebauungsplan, Innenbereichssatzung)  zur Aktivierung von den unter Punkt 1a) bis c) genannten Entwicklungspotenzialen ist die Entwicklungsbereitschaft der Grundstückseigentümer der jeweiligen Potenzialfläche. Darüber hinaus ist bei der Entwicklung von Arrondierungs- und Außenpotenzialen zwingend die Verkaufsbereitschaft aller Eigentümer an die Stadt Voraussetzung, um das favorisierte Baulandmodell (siehe Beschlussvorschlag Nr. 3) umsetzen zu können.

 

3.         Der Ankauf von privaten Grundstücksflächen für die Baulandentwicklung bei Arrondierungs- und Außenentwicklungspotenzialen erfolgt gemäß dem Baulandmodell „Flächenankauf“ (Anlage 4). Die neuen Baugrundstücke werden nach der Schaffung von Baurecht und Herstellung der Erschließung durch die Stadt inkl. Bauverpflichtung (innerhalb von fünf Jahren) im Benehmen mit dem jeweiligen Ortsbeirat veräußert. Die Grundstücke werden nach folgender Prioritätenliste zum Verkauf angeboten:

            a) Die Alteigentümer

            b) Bürgerinnen und Bürger aus dem jeweiligen Stadtteil

            c) Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Landau

            d) Bürgerinnen und Bürger aus anderen Kommunen.

Für die durch eine bauliche Entwicklung entstehende Bodenwertsteigerung (Verkaufserlöse der Stadt minus Kosten für Ankauf, Finanzierung, Entwicklung und Erschließung der Flächen) wird ein Wertsteigerungsausgleich erhoben - und zwar 15% des durchschnittlichen Bodenrichtwertes in der näheren Umgebung. Die daraus generierten Finanzmittel sollen im Zuge der jeweiligen Beratungen und Beschlüsse zum Haushalt der Stadt Landau in der Pfalz unter Berücksichtigung der städtischen Gesamtprioritäten durch den Stadtrat angemessen für die Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen in dem jeweiligen Stadtteil vorgesehen werden. Die Finanzmittel können auch für andere Stadtteile verwendet werden, wenn in dem Stadtteil, in dem sie eingenommen wurden, kein nachweislicher Bedarf in diesem Sinne vorhanden ist.  Grundlage für den Einsatz dieser Finanzmittel wäre dann die Prioritätenliste für stadtteilbezogene Innenentwicklungsmaßnahmen..

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, stadtteilbezogene Innenentwicklungsmaßnahmen zu definieren, mit Prioritäten zu versehen und den Gremien zum Beschluss vorzulegen.

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, halbjährlich einen Erfahrungs-/ Statusbericht zur Baulandstrategie den Gremien zur Information vorzulegen

 

6.         Der Fortführung und dem Abschluss einer vorbereitenden städtebaulichen Untersuchung im Stadtteil Nußdorf wird insbesondere vor dem Hintergrund der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Stadtteile im Zusammenhang mit der Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen zugestimmt.

Der Fertigstellung der Vorbereitenden Untersuchung (VU) und der Rahmen-planung durch das Büro Rittmannsberger und Partner wird zugestimmt.


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 13. Juni 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Zunächst danke er dem Rat, dass man in den langen Beratungen zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen sei, dass die große Mehrheit mittragen könne. Ziel sei es gewesen, in gemäßigter Form Wohnen im dörflichen Rahmen zu ermöglichen und gleichzeitig die Innenentwicklung unserer Stadtdörfer zu fördern. Mit der jetzt zu beschließenden Strategie könne man in den Ortsteilen kleinere Baugebiete ausweisen und mit dem Ankauf durch die Stadt auch garantieren, dass die Grundstücke innerhalb von 5 Jahren bebaut werden. Er danke nochmal, dass man zusammen gefunden habe und diesen Weg gemeinsam gehe. Wenn es funktioniere, dann beschreite man einen neuen Weg. Die Schwerpunkte setze man bei den Stadtteilen, die diesen Weg auch gehen. Es liege noch ein Änderungsantrag der CDU-Stadtratsfraktion vor, dem die Verwaltung zustimmen könne.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron erklärte, Landau sei eine wachsende Stadt, wofür es viele Gründe gebe. Diesen Wachstumsprozess wolle man mit Weitsicht steuern und begleiten. Weitsicht bedeute, so zu planen dass nichts in Uferlose laufe. Man entscheide heute für die gewachsene Bevölkerung und für die hinzuziehende Bevölkerung. Dabei müsse man den demographischen Wandel beachten, der schon jetzt zu bemerken sei. In Landau brauche man aber kein Modell von der Stange, sondern einen Maßanzug für die Stadtentwicklung. Die SPD-Fraktion habe von Anfang an auf ein Konzept für die Stadt und alle Stadtteile gesetzt. Dieses Konzept der Baulandstrategie stehe für eine maßvolle und zielgerichtete Entwicklung. Man wolle Perspektiven für die Innenbereiche ebenso wie  Arrondierungen an den Siedlungsrändern. Er danke der Verwaltung für die sehr gute Vorbereitung. Es sei eine lange und intensive Diskussion gewesen, an deren Ende nun ein guter Kompromiss stehe. Den Erfolg könne niemand garantieren, aber den Versuch sei es allemal wert. Das Solidarmodell könne für alle Ortsteile Vorteile bringen. Alle Entscheidungen würden durch die Ratsgremien getroffen und seien damit steuerbar und nachvollziehbar. Der Zugewinnausgleich von 15 % sei moderat und realistisch. Das Modell Baulandstrategie sei nicht zeitlich befristet, was auch wichtig sei. Er appelliere an die Grundstückseigentümer gemeinsam mit der Stadt den Weg für eine bauliche Entwicklung in den Stadtdörfern frei zu machen. Die SPD-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.

 

Ratsmitglied Lerch unterstrich, dass es eine breit geführte Diskussion gewesen sei. Die CDU habe einen anderen Ansatz gehabt, begebe sich nun aber mit auf diesen Weg. Ohne Zweifel habe die Vorlage der Verwaltung vieles aufgenommen, was man im Hauptausschuss besprochen habe. Man sei sich im großen und ganzen einig, dass man keine großen Baugebiete in den Stadtdörfern wolle. Man wolle aber Möglichkeiten für Bürger in den Stadtdörfern schaffen, wenn diese dort bauen wollen. Die CDU wolle es für die einheimische Bevölkerung in den Stadtdörfern haben und nicht für auswärtige. Deshalb habe man den vorliegenden Änderungsantrag eingebracht. Es gehe hier nicht um ein Mauerdenken, sondern um eine Priorisierung der einheimischen. Eine weitere Priorisierung sehe man bei der Verwendung des Wertsteigerungsausgleichs. Die CDU wolle, dass dies mit erster Priorität in dem jeweiligen Ortsteil verwendet wird. Erst wenn dies nicht möglich sei, solle es in den Topf für alle Ortsteile gehen. Eine solche Regelung würde möglicherweise die Bereitschaft zum Verkauf erhöhen. Man habe zudem den Wunsch, alle 6 Monate ein Resumeè zu bekommen, damit man jeweils zeitnah reagieren könne. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Schröer war es wichtig, dass durch diese Baulandstrategie die Möglichkeit bestehe, mit Flächenressourcen schonend umzugehen. Wichtig sei auch, dass man mit diesem Modell der Innenentwicklung Priorität einräume. Man könne nun auch preiswerten Wohnraum in den Stadtdörfern anbieten und in den Zeiten des demographischen Wandels auch neue Lebensformen ermöglichen. Sie bedauere, dass der Wertsteigerungsausgleich sehr deutlich auf 15 % heruntergeschraubt worden sei. Dieses Geld werde fehlen, um Maßnahmen der Innenentwicklung umsetzen zu können. Trotz dieses Wermutstropfens trage die Fraktion von Bündnis 90 /Die Grünen diesen Kompromiss mit.

 

Ratsmitglied Freiermuth wies darauf hin, dass bisher die jungen Menschen gar keine Möglichkeiten gehabt hätten, in den Ortsteilen zu bauen. In der Vergangenheit sei kein Baugebot ausgesprochen worden, was dazu führte dass Grundstücke teils seit Jahrzehnten brach liegen. Der Hinweis, dass es in den Ortsteilen noch viele Leerstände gebe, sei nicht unbedingt zielführend. Allein in Mörzheim sei die Hälfte der leerstehenden Häuser unbewohnbar. Der jetzt gefundene Kompromiss mache in jedem Fall Sinn. Ob die Strategie Erfolg habe, werde sich zeigen. Die Praxis werde zeigen, ob die Leute bereit seien zu verkaufen. Mit den von der CDU eingebrachten Änderungen werde die FWG-Stadtratsfraktion der Sitzungsvorlage zustimmen.

 

Ratsmitglied Pfaffmann erklärte, dass die FDP-Stadtratsfraktion dieser Sitzungsvorlage nicht zustimmen könne. Die Vorlage sei nicht realistisch, denn es sei utopisch dass die Grundstückseigentümer zu einem Preis von 50 oder 70 Euro an die Stadt verkaufen würden. Der größte Teil der in Frage kommenden Fläche sei im Betriebsvermögen, dies sei dann finanziell völlig uninteressant. Grundsätzlich wolle auch die FDP, dass in den Stadtdörfern Bauland zur Verfügung gestellt werde. Daher schlage man eine normale, wenn auch kleine, Baulandumlegung vor.

 

Ratsmitglied Dr. Migl teilte mit, dass die UBFL-Stadtratsfraktion der Kompromisslösung zustimmen werde. Es sei dies ein Experiment. Wichtig sei ihr, dass keine neuen größeren Baugebiete ausgewiesen würden, sondern man vorsichtig mit dem Flächenverbrauch umgehe. Man müsse sehen, wie es möglich sei die Dorfkerne zu reaktivieren und zu erhalten. Statt eines großen Pakets zu schnüren, sollte man aber eher kleinere Projekte anpacken. Diese seien wohl eher zu realisieren. Auch wenn man eine gewisse Skepsis habe, so sollte man dennoch diesen neuen Ansatz probieren.   


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 36 Ja- und 5 Nein-Stimmen: