1.             Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C17 A - Wohn- und Einrichtungshaus Ehrmann“ vom Dezember 2011 entsprechend den in der als Anlage 2 beigefügten Synopse vom Februar 2012 niedergelegten Abwägungsvorschläge der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.             Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C17 A - Wohn- und Einrichtungshaus Ehrmann“ vom Dezember 2011 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom Februar 2012 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.             Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C17 A - Wohn- und Einrichtungshaus Ehrmann“ vom Februar 2012 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom Mai 2012 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

4.             Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C17 A - Wohn- und Einrichtungshaus Ehrmann“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise wird in der Fassung vom August 2012 als Satzung beschlossen und die Begründung sowie der vom Vorhabenträger, Herrn Horst Ehrmann, vorgelegte Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt (Anlage 1).

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 11. Juli 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf erklärte, dass es bemerkenswert sei, dass die Firma Ehrmann als Landauer Unternehmen am Standort Landau erweitern könne. Die Firma sei über Landau hinaus bekannt und ziehe damit viel Kaufkraft nach Landau. Landau habe mit der Beschränkung der zentrenrelevanten Sortimente einen guten Kurs verfolgt. Die SPD-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.

 

Ratsmitglied Eichhorn lobte die Firma Ehrmann als stark prosperierendes Unternehmen. Man sollte daher alles unternehmen, dass die Firma Ehrmann in Landau erhalten bleibe. Daher müsse man die Expansion in Landau unterstützen. Er sehe hier keine Konkurrenz zur Innenstadt, da es hier kein stadtzentrales Sortiment gebe. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage ebenfalls zu.

 

Ratsmitglied Dr. Migl teilte mit, dass auch die UBFL-Stadtratsfraktion der Vorlage zustimmen werde. Es würden hier wieder neue Arbeitsplätze geschaffen.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: