1.         Für das ehemalige Kasernengelände „Jeanne d’Arc“ in der Gemarkung Queichheim, südlich der L 509, westlich der Kraftgasse, nördlich des Birnbachs und östlich der Johannes-Kopp-Straße wird das Sanierungsgebiet gemäß § 162 BauGB aufgehoben.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung der Satzung bekannt zu machen. 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 15. Oktober 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: