1.         Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan C25 „Konversion Landau Süd / Landesgartenschau“ vom 14.02.2012 wird aufgehoben

 

2.         Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplanes C25 vom November 2010 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom April 2011, dargelegt in der als Anlage 2 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.         Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplanes C25 vom April 2011 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom Juni 2011, dargelegt in der als Anlage 3 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4.         Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur zweiten Entwurfsfassung des Bebauungsplanes C25 vom Oktober 2011 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom November 2011, dargelegt in der als Anlage 4 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

5.         Die im Rahmen der erneuten (dritten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur dritten Entwurfsfassung des Bebauungsplanes C25 vom August 2013 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom November 2013, dargelegt in der als Anlage 7 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

6.         Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplanes C25 vom November 2010 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom April 2011, dargelegt in der als Anlage 5 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

7.         Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplanes C25 vom April 2011 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom Juni 2011, dargelegt in der als Anlage 6 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

8.         Der Bebauungsplan C25 „Konversion Landau Süd/ Landesgartenschau“ der Stadt Landau in der Pfalz  (Anlage 1) wird in der Fassung vom November 2013 mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich des Umweltberichts wird gebilligt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom

14. November 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erinnerte daran, dass sich die UBFL damals gegen das Gewerbegebiet östliche Südstadt ausgesprochen. Dies erfordere kostenintensive Erschließungsmaßnahmen. Weiterhin sei sie der Auffassung, dass ein Geothermiewerk nicht in die Nähe eines Wohngebietes gehöre. Die UBFL-Stadtratsfraktion lehne die Sitzungsvorlage ab. 


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 40 Ja- und 2 Nein-Stimmen: