Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.             Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau (Flurstücke 117/2 teilweise, 213/2, 214/3 teilweise, 216, 217, 218, 219 und 220) wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan A 12 "Zwischen Kugelgartenstraße und Badstraße" gemäß § 12 BauGB aufgestellt.

 

2.             Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie des Vorhaben- und Erschließungsplans  vorzunehmen.

 

3.             Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 28. April 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Man arbeite seit Jahren daran, in der Stadt größere Einzelhandelsimmobilien zu schaffen. Das Problem sei, dass man sehr viele kleine Areale habe. Er sei froh, dass man insgesamt in der Stadt kaum Leerstände und eine gute Durchmischung habe. Dies was hier geplant sei, wäre eine vernünftige und gute städtebauliche Lösung für diesen Innenstadtbereich. Es entstehe eine Einzelhandelsimmobilie von knapp über 2000 qm mit einem Investor, der Eigentum schaffe. Wenn alles gut laufe, könne noch in diesem Jahr mit dem Bau begonnen und zum Weihnachtsgeschäft 2015 eröffnet werden.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf erklärte, dass die SPD-Stadtratsfraktion der Sitzungsvorlage und damit dem Bauvorhaben zustimme. Dies sei ein großer Erfolg für die Bauverwaltung und für die Wirtschaftsförderung. Es sei ein Erfolg des Beharrungsvermögens, ohne dass dieses Ergebnis nicht hätte erzielt werden können. Man habe in Landau nicht die Fehler von Neustadt gemacht, die auf der grünen Wiese ganz große Einzelhandelsflächen zugelassen haben. Landau sei ein wichtiger Einzelhandelsstandort mit Stärken, die man ausbauen müsse. Man stehe in Konkurrenz mit Roppenheim, Ludwigshafen und Zweibrücken. Hier müsse und könne man auch gegensteuern.

Er sei sicher, dass durch den Bebauungsplan eine ansprechende Gestaltung realisiert werden könne. Diese ansprechende Gestaltung sollte durch einen flankierenden städtebaulichen Vertrag rechtlich gesichert werden. Es sei dies ein Glücksfall für Landau.

 

Ratsmitglied Kautzmann teilte mit, dass die CDU-Stadtratsfraktion dieser Vorlage ebenfalls zustimmen werde. Er habe ein gutes Gefühl bei den handelnden Personen. Über Jahre habe man parteiübergreifend schädliche Ansiedlungen auf der grünen Wiese verhindert. Diese jahrzehntelangen Bemühungen hätten nun zum Erfolg geführt. Landau sei und bleibe ein starkes Mittelzentrum. Er prognostiziere, dass dieses Projekt Ausgangspunkt für weitere bauliche Maßnahmen in diesem Bereich sein werde. Man müsse Flagge zeigen und mutig in diese Diskussion gehen.

 

Ratsmitglied Brunner war der Meinung, dass dieser Entwurf genau das richtige sei, um dieses vernachlässigte Areal in der Innenstadt in die heutige Zeit zu holen. Die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion werde der Sitzungsvorlage zustimmen.

 

Ratsmitglied Freiermuth bezeichnete den Entwurf als einen Gewinn für Landau. Der geplante Turm passe gut zum Nachbargebäude. Die auf Bildern präsentierte mögliche Außenfassade wäre der FWG wichtig. Der Sitzungsvorlage werde die FWG-Stadtratsfraktion zustimmen.

 

Ratsmitglied Silbernagel sah hier einen Lückenschluss für die Geschäftswelt und für die Bürgerinnen und Bürger. Er denke, dass dies auch ansteckend wirken werde. Die Lage sei hervorragend mitten in der Innenstadt. Auch die FDP-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.

 

Ratsmitglied Dr. Migl unterstrich, dass man auf jeden Fall einen Bebauungsplan brauche. Einen Wermutstropfen sehe sie darin, dass der Investor nur einen Mieter wolle. Durch diese architektonisch kleinteilige Lösung sei es ein großer Fortschritt in der Stadtentwicklung. Mit der Schließung dieser Baulücke stärke man den Einzelhandel. Die UBFL-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.

 

Der Vorsitzende betonte, dass eine qualitätsvolle Stadtentwicklung manchmal Zeit und Geduld brauche. Er bitte noch auf Wunsch des Investors aus der zulässigen Fläche von 15 qm für das Randsortiment eine Soll-Vorschrift zu machen.

 

Ratsmitglied Lerch hoffte, dass auch die weitere Fläche hinter dem Hauptgebäude Gauer bald bebaut werde. Ebenso auch die Fläche gegenüber der ehemaligen Firma Biederwolf. Im Ergebnis heiße dies allerdings, dass eine große Anzahl an Parkplätzen wegfallen. Ihn interessiere, ob es für die wegfallenden Parkplätze und die erhöhte Besucherfrequenz einen Ersatz geben werde.

 

Der Vorsitzende betonte, dass hierfür der Alte Messplatz zur Verfügung stehe. Es gehe natürlich um Stellplatzablöse, da in der Innenstadt kein Parkraum geschaffen werden könne.

 

Ratsmitglied Heuberger unterstrich, dass der Handel diese Maßnahme außerordentlich begrüße. Damit werde eine der letzten Kriegslücken in der Innenstadt beseitigt und die Attraktivität des Standortes Landau werde gesteigert.     


Der Stadtrat beschloss einstimmig: