1.      Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Entwurfsfassung des Be-bauungsplanes „C33 – Am Bürgergraben“ vom März 2014 entsprechend den in der als Anlage 2 beigefügten Synopse vom Juli 2014 niedergelegten Abwägungsvorschläge der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.      Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplanes „C33 – Am Bürgergraben“ vom März 2014 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom Juli 2014 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.      Der Änderung der textlichen Festsetzung A.3 (Traufhöhe) und des Hinweises 20 (Artenschutz), der Änderung der zeichnerischen Festsetzung (Traufhöhe, klarstellend die Eintragung des Horstbaumes)  sowie den Korrekturen / Ergänzungen in der Begründung wird nach § 4a Abs. 3 BauGB zugestimmt (Ergänzungsbeschluss).

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes C 33 „Am Bürgergraben“ – 1. Änderung in der Fassung vom Juli 2014 mit seinen textlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie seiner Begründung und den zugrunde liegenden Fachgutachten nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 zu beteiligen (Anlage 1). Es soll darauf hingewiesen werden, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden nicht angemessen verkürzt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 14. Juli 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Lichtenthäler erklärte, dass die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion in der Kontinuität der bisherigen Entscheidungen gegen die Sitzungsvorlage stimmen werde.

 

Ratsmitglied Dr. Migl lehnte die Sitzungsvorlage für die UBFL-Stadtratsfraktion ebenfalls ab.   


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 35 Ja- und 8 Nein-Stimmen: